Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 33, 80539 München vom 21.1.2020 vor, die diese im Auftrag der RÖMER-SYSTEMS GmbH ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Zierhut. Hintergrund sei der Verkauf von Küchenhandschuhen unter der Bezeichnung „KODRA“.

 

Markenrechtsverletzung Marke „KODRA“ führt zu RÖMER-SYSTEMS GmbH Abmahnung

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Christian Zierhut teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass seine Mandantin in Deutschland zu den führenden Unternehmen für die Herstellung, den Im- & Export und den Vertrieb von Motoradbekleidung, Schuhen, Taschen und Zubehörartikeln zähle. Sie vertreibe diese Waren über ihr eigenes Vertriebsnetz in Deutschland und Europa.

 

Die RÖMER-SYSTEMS GmbH habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seine Webseite unter anderem Handschuhe im deutschen Geschäftsverkehr anbiete und dabei in der Artikelbeschreibung die Marke „KODRA“ verwenden würde. Die Abmahnerin sei hierüber weder in Kenntnis gesetzt worden, noch habe sie ihre Zustimmung erteilt. Herstellerin der angebotenen Ware sei sie nicht.

 

Mit diesem Verhalten verletze er die Rechte an der Wortmarke „KODRA“. Es bestehe die ernsthafte Gefahr, dass der Ruf der Marke der RÖMER-SYSTEMS GmbH ernsthaften Schaden nehme, wenn sie mit Produkten in Verbindung gebracht werde, die mit ihren Waren und Dienstleistungen nichts zu tun hätten. Die Erwähnung der Marke „KODRA“ diene ersichtlich nur dazu, dem Angebot des Abgemahnten ein größeres Renommee zu geben. Hiermit verbunden sei jedoch ein enormer Rufverlust für die die Abmahnerin und die Herkunftsfunktion der Marke werde beeinträchtigt.

 

Die Marke „KODRA“ sei unter der Registernummer 302016271035 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Marke genieße Schutzwirkung in den Klassen 9, 17 und 21 der Nizzaer Klassifikation. Die Bezeichnung „KODRA“ werde von dem Abgemahnten zur Kennzeichnung eines Küchenhandschuhs verwendet. Die Benutzung der Marke erfolge somit zeichenidentisch zur Bezeichnung eines Handschuhs im Sinne der Warenklasse 21 bzw. wenn der angebotene Handschuh in erster Linie vor Verbrennungen und Hitze schützen solle, im Sinne der Warenklasse 9, so dass auch die Marke der RÖMER-SYSTEMS GmbH in einer Klasse benutzt werde für die sie Schutz beanspruchen könne.

 

Damit verletze er die Rechte an der Marke aus § 14 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG. Daher sei der Empfänger des Abmahnschreibens der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung, zur Auskunft und zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Er werde aufgefordert, die entsprechenden Artikel aus dem Internet und soweit der Fall, aus seinem Produktkatalog umgehend zu entfernen.

 

Zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 28.1.2020 eingeräumt.

 

Ebenfalls binnen dieser Frist habe er Auskunft zu erteilen über

  • Namen und Anschrift der Hersteller und Lieferanten der Handschuhe
  • Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen, bestellten Handschuhe
  • Ein- und Verkaufszeiten, sowie die Ein- und Verkaufspreise der Handschuhe
  • Art und Umfang der getätigten Werbung

Darüber hinaus habe er bis zum 28.1.2020 die Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 € geltend gemacht, summieren sich auf 2.305,40 € und seien bis zum 4.2.2020 zahlbar.

Abmahnung RÖMER-SYSTEMS GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „KODRA“

vertreten durch Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

Stand: 01/2020

 

weitere bekannt gewordene Abmahnungen:

  • Abmahnung vom 20.10.2023, Angebot von Rucksäcken über einen Onlineshop unter der Marke „Kodra“, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 30.10.2023 gefordert, Frist Auskunft 06.11.2023. Es wird eine 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale aus einem Streitwert in Höhe von 200.000,00 € (entspricht insg. 3.348,50) gefordert.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.