Gegenstand der Abmahnung

Die Einzelfirma Thoralf Klabunde Immobilien in Berlin, Inhaber Thoralf Klabunde, hat am 26.10.2015 durch Rechtsanwalt Roger Näbig, Palmzeile 8 A, 14129 Berlin gegenüber einem Mitbewerber eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Gegenstand der Beauftragung des Rechtsanwalts sei auf der Homepage des Abgemahnten begangene Pflichtverletzung nach §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG i.V.m. § 13 Abs. 1 TMG. Der Abgemahnte würde als Einzelfirma handeln und in Berlin als gewerblicher Immobilienmakler tätig sein. Die Abmahnerin sei ebenfalls zugelassene Immobilienmaklerin und vermittele u.a. über ihre Website fortlaufend Immobilien in Berlin und im übrigen Bundesgebiet, so dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründet sei.

 

Die Abmahnung von Thoralf Klabunde Immobilien in Berlin

Die Fa. Thoralf Klabunde Immobilien habe festgestellt, dass der Abgemahnte auf der von ihm betriebenen Homepage keinen rechtlich erforderlichen Datenschutzhinweis vorhalte, obwohl dieser personenbezogene Daten über seine Homepage mittels eines Kontaktformulars auf der Unterseite „Kontakt“ erhebe. Wenn der Abgemahnte aber als Diensteanbieter i.S.d. TMG auf seiner Homepage personenbezogene Daten u.a. über ein sog. Kontaktformular erhebe, so z.B. den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers, dann müsse er den Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie Verwendung von Daten und das Erfordernis seiner Einwilligung zur Nutzung gemäß § 13 Abs. 1 TMG mittels einer Datenschutzerklärung unterrichten, auch wenn der Nutzer seine Angaben freiwillig gemacht habe, so die Ausführungen von Rechtsanwalt Roger Näbig. Diese Unterrichtung des Nutzers müsse zu Beginn des Nutzungsumfangs der Homepage des Abgemahnten und auch später jederzeit abrufbar sein. Weiter heißt es sodann in der mir vorliegenden Abmahnung vom 26.10.2015, dass § 13 Abs. 1 TMG zudem als eine i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG das Marktverhalten regelnde Norm anzusehen sei. Es folgen Zitate aus einem Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013 (Az.: 3 U 26/12) und aus einem Beschluss des LG Berlin vom 12.02.2015 (Az.: 16 O 504/14).

 

Die geltend gemachten Unterlassungsansprüche

Die Firma Thoralf Klabunde Immobilien macht durch Rechtsanwalt Roger Näbig Unterlassungsansprüche geltend. Der Abgemahnte soll das wettbewerbswidrige Verhalten ab sofort unterlassen und bis zum 02.11.2015 12 Uhr eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte verpflichten, „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR, als Diensteanbieter gemäß Telemediengesetz es ab sofort zu unterlassen, dem Nutzer keinen Datenschutzhinweis […] zu erteilen.“

 

Auch die durch die Einschaltung des Rechtsanwalts Näbig entstandenen Kosten in Höhe von 612,80 EUR netto (Gegenstandswert: 7.500 EUR) werden gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht und sollen bis zum 04.11.2015 gezahlt werden.

Abmahnung Thoralf Klabunde Immobilien in Berlin

wegen fehlendem Datenschutzhinweis

vertreten durch Rechtsanwalt Roger Näbig

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.