Gegenstand der Abmahnung

Am 17.02.2016 hat Herr Roland Sirtl durch Rechtsanwalt Cornelius Matutis, August-Bebel-Straße 27, 14482 Potsdam eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit dem Schreiben mit, dass sein Mandant wie der Abgemahnte auch auf Amazon als Einzelhändler unter anderem im Bereich Drucker und Toner tätig sei.

 

Die Abmahnung Roland Sirtl

Am 12.02.2016 sei dem Abmahner aufgefallen, dass bezüglich des Toners Brother TN-9000 Toner Kit von dem Abgemahnten zu einem doch sehr fragwürdig günstigen Preis das identische Produkt angeboten werde. Erst bei genauerem Hinsehen sei unter der Auflistung der verschiedenen Angebote unter „Zustand“ festgestellt werden können, dass der Abgemahnte zwar angeben würde, der Toner wäre Neu aber Zitat „original Toner, neutrale Verpackung, DHL-Versand“, in der von Amazon vorgegebenen Produktbeschreibung sei der Originaltoner neben dem Originalkarton abgebildet.

 

Wenn nun ein Kunde über diese entsprechenden Produktbeschreibung den Toner in den Einkaufswagen lege, erhalte er zu keinem Zeitpunkt den entsprechenden Hinweis, dass es sich hierbei nicht um Toner in Originalverpackung handele. Mangels Originalverpackung sei für den Kunden auch überhaupt nicht ersichtlich, um was für einen Toner es sich handeln würde. Denn auch Refill-Toner hätten entsprechende Original Toner-Gehäuse.

 

Im Ergebnis habe der Kunde ein berechtigtes Interesse daran, auch den Originalkarton zu erhalten, so dass die von dem Abgemahnten gemachten Angebote von Tonern ohne die Originalverpackung unter einer Produktabbildung, in der jedoch gerade aber dieser Originalkarton zu sehen sei, als irreführend zu betrachten seien. Irreführendes Handeln sei gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG i.V.m. § 3 UWG unzulässig, so Rechtsanwalt Matutis im Auftrag von Herrn Roland Sirtl. Aus der Rechtsverletzung würden Ansprüche des Abmahners auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunftserteilung folgen. Den Unterlassungsanspruch könne der Abgemahnte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Ihm werde eine entsprechende Frist bis zum 25.02.2016 gesetzt. Des Weiteren habe der Abgemahnte gem. § 12 Abs. 1 UWG die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Die würden sich nach einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnen und sich auf 745,40 € netto summieren. Für den Eingang werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 02.03.2016 gesetzt. Ebenfalls binnen dieser Frist habe der Abgemahnte vollständig und schriftlich unter Vorlage entsprechender Belege über den Umfang der vorstehen beschriebenen Verletzungshandlung unter Angabe des entsprechenden Zeitraums, in welchem diese Verletzungshandlungen begangen worden seien, sowie der hieraus erzielten Gewinne Auskunft zu erteilen. Der Abgemahnte habe ferner auch dem Abmahner sämtlichen Schaden zu ersetzen, der aus der Verletzungshandlung entstanden sei und künftig entstehen würde.

Abmahnung Roland Sirtl

wegen Zustandsangabe „Neu“

vertreten durch Rechtsanwalt Cornelius Matutis

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.