Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 33, 80539 München vom 17.3.2020 vor, die diese im Auftrag der ROWONE UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Bödecker. Hintergrund sei der Verkauf von Computerzubehör unter Nichtangabe einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

 

Fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung führt zu ROWONE UG (haftungsbeschränkt) Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, u.a. Computerzubehör im deutschen Geschäftsverkehr anzubieten und dabei seine Käufer unter Verstoß der Vorgaben der §§ 312d I BGB i.V.m. Art. 246a II Nr. 1 EGBGB nicht ordnungsgemäß über die Ausübungsmöglichkeiten ihres Widerrufsrechts aufzuklären bzw. zu belehren.

 

Dem Verbraucher stehe bei einem Fernabsatzvertrag idR ein Widerrufsrecht zu. Im Falle des Vorliegens eines solchen Widerrufsrechts seien Verbraucher über dessen Bestehen, sowie über die Formalitäten und die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Von dieser Informationspflicht sei auch die Angabe der geschäftlichen Telefonnummer (soweit eine solche bestehe) erfasst, da ein Fernabsatzvertrag auch mündlich widerrufen werden könne, so Rechtsanwalt Bödecker weiter. Dass der Abgemahnte einen geschäftlichen Telefonanschluss unterhalte, ergebe sich aus seinem Impressum. Durch die Nichtangabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung liege eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. § 3a UWG vor, welche gemäß § 3 UWG unzulässig sei.

 

Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünden der ROWONE UG (haftungsbeschränkt) Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu. Er werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten einzustellen und bis zum 24.3.2020 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Schließlich habe die Abmahnerin Anspruch auf Ersatz der ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Anspruchsgrundlage sei § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und §§ 677, 683 Abs. 1, 670 BGB. Unter Berücksichtigung des Interesses, das die ROWONE UG (haftungsbeschränkt) an dem Ausbleiben weiterer Verstöße habe, sei der zugrunde gelegte Gegenstandswert von 15.000 EUR angemessen. Die Zahlungsfrist des daraus resultierenden Betrages i.H.v. 1.029,35 EUR ende am 31.3.2020.

Abmahnung ROWONE UG (haftungsbeschränkt)

wegen Nichtangabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

vertreten durch Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

Stand: 03/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.