RuhrKanzlei Abmahnung (Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Ulf Haumann) vom 18.01.2024 im Auftrag der VFL Wolfsburg-Fußball GmbH wegen des Anbietens von Tickets im Internet (hier bei Kleinanzeigen) unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“).

 

Die VFL Wolfsburg-Fußball GmbH sei alleiniger Veranstalter für Fußballspiele des Clubs VfL Wolfsburg in der Volkswagen Arena und im AOK-Stadion. Sie habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden. Der unkontrollierte Handel mit Tickets werde von der VFL Wolfsburg-Fußball GmbH und auch den anderen Bundesligisten vor allem zum Schutz der eigenen Fans bekämpft, heißt es in dem Abmahnschreiben.

 

Der VfL Wolfsburg sehe sich daher in der Pflicht und habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzmarkt aktiv zu bekämpfen und jedem zukünftigen oder in der Vergangenheit liegenden Verstoß gezielt nachzugehen.

 

Ruhr Kanzlei Abmahnung

Grund der Beauftragung der RuhrKanzlei sei, dass der Abgemahnte unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) , Tickets vom VfL Wolfsburg über die Internetplattform „Kleinanzeigen“ angeboten habe.

 

Die ATGB seien Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Diese würden an allen Ticket-Verkaufsstellen vom VfL Wolfsburg aushängen oder dort liegen und seien im Übrigen jederzeit im Internet abrufbar. Auch beim Ticketkauf im Online-Ticketshop werde im Rahmen jedes einzelnen Ticketkaufvertrags auf die ATGB Bezug genommen. Die ATGB würden für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tageskarten, unabhängig ob einzeln oder im Rahmen eines Pakets erworben, Dauerkarten, für Veranstaltungen und den Aufenthalt in der Volkswagen Arena gelten. Die ATGB würden zudem entsprechend für den Zutritt und den Aufenthalt in Stadien bei Auswärtsspielen der Mannschaft von VfL Wolfsburg, wenn die Tickets zum Besuch dieser Auswärtsspiele bei der Abmahnerin erworben worden seien, gelten. Auswärtstickets würden grundsätzlich im Auftrag des gastgebenden Vereins und unter Einbeziehung dessen ATGB verkauft und es werde per Aushang auf die ATGB des Gastes hingewiesen. Zudem lägen auch ATGB des jeweiligen Gastes in allen Ticket-Verkaufsstellen aus. Tickets dürften im Rahmen eines Privatverkaufs nur ausnahmsweise unter Beachtung der  ATGB weitergegeben werden, heißt es in der Abmahnung. Sodann wird die Ziffer der ATGB zitiert, die einschlägig sein soll.

 

Bis zum 01.02.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

 

Durch Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 353,60 EUR könnte die Angelegenheit im Vergleichswege erledigt werden, heißt es in der Abmahnung.

 

Nehmen Sie die RuhrKanzlei Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung VFL Wolfsburg-Fußball GmbH

 

wegen Angebot von Tickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“)

 

vertreten durch RuhrKanzlei, Rechtsanwalt Ulf Haumann

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.