Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Tölle Wagenknecht, Adenauerallee 45, 53113 Bonn vor, die diese im Auftrag der Frau Sabine Weber am 22.9.2017 ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dennis Tölle. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin Anbieterin von Heilbädern, Kuraufenthalten und Basenseminaren sei. Der Abgemahnte biete unter seiner Internetpräsenz ebenfalls Heilbäder sowie unterschiedliche Wellnessbäder am Markt an.

 

Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen

Im Rahmen ihres Internetangebotes bewerbe der Abgemahnte basische Langzeitbäder, Mineralienbäder, Leber Gallen Reinigung, Salzgrotte und Pax Biersudbad u.a. mit den aus der in der Anlage als Übersicht beigefügten Aussagen (u.a. „Das langzeit Basenbad gehört zu den mächtigsten Entgiftungsmethoden“, „zur Prävention vor Herzinfarkt zur Entsäuerung nach einem Herzinfarkt“, „fördert die Fettverbrennung“). Der Abgemahnte lege seinen angebotenen Behandlungen und Verfahren damit eine therapeutische Wirksamkeit und Wirkung bei, die nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen würden. Die Rechtsanwälte Tölle und Wagenknecht würden darauf hinweisen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens für werbliche Äußerungen hinsichtlich einer vermeintlich therapeutischen Wirksamkeit und/oder Wirkung der angebotenen Verfahren und Behandlungen beweisbelastet sei. Wer bestimmte Wirkweisen behauptet, müsse sie im Zweifel auch wissenschaftlich anerkannt belegen können.

 

Die Rechtsanwälte Tölle und Wagenknecht führen sodann aus, dass Frau Sabine Weber aufgrund dieser Rechtsverletzung gegen den Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch habe. Eine einmalige Rechtsverletzung indiziere die Vermutung der sogenannten Wiederholungsgefahr. Diese könne außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden. Eine Frist zur Abgabe werde bis zum 29.9.2017, 12 Uhr gesetzt.

 

Neben der Unterlassung sei er ihrer Mandantin zur sofortigen Beseitigung der Störungen verpflichtet. Innerhalb der Frist sei der Abgemahnte auch zur Auskunftserteilung verpflichtet. Darüber hinaus sei er schadensersatzpflichtig. Frau Sabine Weber biete ihm an, zur Abgeltung aller im Raume stehenden Schadensersatzansprüche einen vorerst geschätzten, pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 3.000 EUR zu zahlen.

 

Der Abgemahnte sei auch verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Tölle Wagenknecht zu übernehmen. Hierfür würden 1.822,96 EUR in Ansatz gebracht nach einem Gegenstandswert von 50.000 €. Die Zahlung i.H.v. 4.822,96 EUR habe bis zum 6.10.2017 zu erfolgen.

Abmahnung Sabine Weber

wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

vertreten durch Kanzlei Tölle Wagenknecht

Stand: 09/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.