Gegenstand der Abmahnung

Es wurde mir eine Abmahnung wegen wiederholter unaufgeforderter Werbemails, Verstoß gegen UWG, der Firma Sachverständigenbüro Höner GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Pierre Laurien, Südring 15, 44787 Bochum vom 07.09.2015 vorgelegt.

 

Die Abmahnerin habe wiederholt unverlangte Werbemails auf den von ihr beruflich genutzten eMail-Account erhalten, in welchen die übersandten Mails im Mailfooter auf das Unternehmen des Abgemahnten verweisen, so dass dieser für die Werbemails verantwortlich sei. Auf die Aufforderung der Mandantin von Rechtsanwalt Laurien hin, dass der Abgemahnte dies unterlassen möge, habe der Abgemahnte mitgeteilt, dass die Abmahnerin im Telefonbuch stehe und daher die Kontaktaufnahme zu akzeptieren habe.

 

Der Unterzeichner des Abmahnschreibens schreibt, dass die Abmahnerin bisher keinerlei geschäftlichen Kontakt zu dem Unternehmen des Abmahners gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert habe. Insbesondere habe sich seine Mandantin nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen, um derartige Informationen zu erhalten, so dass eine Einwilligung gem. § 13 II TMG nicht vorliegen würde. Insofern sei die Mitteilung des Sachverständigenbüros Höner an den Abgemahnten, dass künftig keine Mails erfolgen mögen, einzig und allein aus Kulanz.

 

Abmahnung Sachverständigenbüro Höner GmbH was tun?

Es obliege dem Abgemahnten die Beweislast für eine Eintragung in eine Mailingliste nach der Rechtsprechung (siehe auch BGH, Urteil vom 11.3.2004, I ZR 81/01), so Rechtsanwalt Pierre Laurien. Seit Jahren sei es höchstrichterliche Rechtsprechung, dass durch die Versendung von Spam-Mails ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB vorliege. Unerwünschte Werbung per E-Mail stelle eine unzulässig und unterlassungsfähige Belästigung im Sinne von §§ 823,1004 BGB, § 7 Abs. II Nr. 3 UWG dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühr hinaus in Anspruch nehmen und zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitsbereichs führen würde.

 

Die von der Höner GmbH geforderte Unterlassungserklärung

Der Abmahner fordert von dem Abgemahnten mit dem Schreiben vom 07.09.2015 die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 14.09.2015 dergestalt abzugeben, dass sich der Abgemahnte verpflichtet

 

„es bei Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, u.a. an die eMail-Adresse XXX Werbeinformationen, Personalanpreisungen etc. per eMail zu versenden, es sei denn, der Adressat […] hat zuvor dem Versand ausdrücklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschäftsbeziehung bestanden“.

 

Darüber hinaus wird ein Auskunftsanspruch gem. § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geltend gemacht. Rechtsanwalt Laurien fordert den Abgemahnten bis zum 14.09.2015 auf, Auskunft darüber erteilen

 

„1. Welche Daten über meine Mandantin bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie die Daten gewonnen haben.

 

2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.

 

3. An welche Person oder Stellen diese Daten übermittelt wurden.“

 

Schlussendlich weist Rechtsanwalt Pierre Laurien auf den angeblichen Kostenerstattungsanspruch seiner Mandantschaft, das Sachverständigenbüro Höner GmbH, hin. Es wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 480,20 EUR netto geltend gemacht. Dieser setzt sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert in Höhe von 6.000 EUR (460,20 EUR) und der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR zusammen.

Abmahnung Sachverständigenbüro Höner GmbH

wegen wiederholter unaufgeforderter Werbemails (Spam)

vertreten durch Rechtsanwalt Pierre Laurien

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.