Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen, Adenauerallee 73, 53113 Bonn im Auftrag der Finntrade GmbH vom 08.06.2015 liegt mir vor. Der Abgemahnte soll auf der Handelsplattform eBay gewerblich handeln, obwohl er als privater Verkäufer registriert sei.

 

Im Einzelnen führt der Sachbearbeiter, Rechtsanwalt Euskirchen, hierzu aus:

 

Der Abgemahnte biete u.a. in seinem Internet-Shop auf dem Portal eBay als Unternehmer gemäß § 14 BGB u.a. Heimwerker-/Werkzeug-, Computer/EDV- Sportartikel an, die Mandantin der Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen biete ebenfalls über ihren Shop überlappende Produkte zum Verkauf an und sei damit unmittelbarer Mitbewerber in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Die Finntrade GmbH habe feststellen müssen, dass das Angebot des Abgemahnten nicht den Erfordernissen der Fernabsatzvorschriften entsprechen würde.

 

Privat Verkauf oder gewerblicher Handel?

Im Gegensatz der der Angabe, dass er lediglich „privater Verkäufer“ sei, sei der Abgemahnt ein gewerblicher Verkäufer. Er verkaufe seit geraumer Zeit seine Ware bei eBay. Er nutze die Sofortkauf-Option, die Waren seien teilweise neu. In den letzten 30 Tagen habe der Abgemahnte 64 Artikel zum Verkauf angeboten.

 

Rechtsanwalt Euskirchen weist in dem Schreiben vom 08.06.2015 darauf hin, dass eBay ausgiebig über die Einstufung als gewerblicher oder privater Verkäufer informiere. So hieße es: „Als privater Verkäufer gilt nur, wer Waren aus seinem eigenen Besitz und Gebrauch verkauft. Der Einkauf mit dem Ziel des Wiederverkaufs, ob über Auktionsplattformen, auf Märkten, im Urlaub oder im Betrieb des Arbeitgebers ist eine planmäßige Geschäftstätigkeit.“

 

Weiter heißt es sodann, dass der regelmäßige Verkauf von Neuwaren oder gleichartige Waren in der Praxis der Rechtsprechung als Merkmal der Gewerblichkeit gewertet werden würden.

 

Indem sich der Abgemahnte wahrheitswidrig als privater Händler ausgebe, umgehe er Informationspflichten. Er müsse z.B. über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, informieren und über das gesetzliche Widerrufsrecht belehren.

 

Aufgrund der genannten Verstöße stehe der Finntrade GmbH gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu.

 

Die Finntrade GmbH habe die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen ermächtigt, dem Abgemahnten zunächst Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Bereinigung des bestehenden Streitverhältnisses zu geben. Vor diesem Hintergrund wird der Abgemahnte aufgefordert, das wettbewerbswidrige Internetangebot unverzüglich zu beseitigen und eine Unterlassungserklärung bis zum 14.06.2015 abzugeben. Ein Muster liegt der Abmahnung bei. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erklärung, das wettbewerbswidrige Verhalten nicht wiederholen zu wollen, ohne das Versprechen einer angemessenen Vertragsstrafe nicht genügen würde. Das beigefügte Muster solle nur als Formulierungsvorschlag zu verstehen sein, selbstverständlich könne der Abgemahnte auch eine eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Kosten der Abmahnung der Finntrade GmbH

Im Übrigen sei der Abgemahnte nach § 12 Abs. 1 UWG verpflichtet, die Kosten der Abmahnung zu erstatten. Diese werden mit 984,60 EUR netto (Gegenstandswert: 20.000 EUR) beziffert und sind zahlbar bis zum 17.06.2015.

Abmahnung Finntrade GmbH

wegen gewerblichem Verkauf als privater Anbieter bei eBay

vertreten durch Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.