Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen aus Bonn vom 12.01.2015 vorgelegt. Diese Abmahnung wurde im Auftrag des Herrn Richard Smet aus Ahnsbeck ausgesprochen. Der Abgemahnte bietet auf dem Portal eBay als Unternehmer KFZ-Teil an. Herr Richard Smet bietet ebenfalls über seinen Shop überlappende Produkte zum Verkauf an. Die Parteien stehen somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Abmahnung Richard Smet was tun

 

In der Abmahnung wird sodann ausgeführt, dass Herr Smet bei den Angeboten des Abgemahnten feststellen musste, dass diese nicht die Erfordernisse der Fernabsatzvorschriften entsprechen. Der Abgemahnte habe Fahrzeugbeleuchtung angeboten, welche im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen ist und kein Prüfzeichen aufweist. Teile der Fahrzeugbeleuchtung sind nach § 22a Abs. 1 Nr 7 ff StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart auszuführen. Das Veräußern von Fahrzeugteilen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen sind nur dann zulässig, wenn diese Fahrzeugteile mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfeichen gekennzeichnet sind. Die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen wirft dem Abgemahnten daher ordnungswidriges und wettbewerbswidriges Verhalten vor.

 

Richard Smet Abmahnung erhalten

 

Bei den in § 22 a Abs. 1 StVZO aufgezählten bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen handelt es sich um Einrichtungen, deren Beschaffenheit und Wirkung für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge besonders bedeutsam sind oder aber um solche Teile, die den Schutz bei Verkehrsunfällen erhöhen. § 22 a StVZO soll sicherstellen, dass Fahrzeugteile ohne amtliche Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht werden bzw. Fahrzeugteile mangelhafter Ausführung nicht vertreiben werden können.

 

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird sodann ein Auszug aus einem Urteil des OLG Hamm abgedruckt.

 

veraltete Widerrufsbelehrung

 

Weiterhin wird dem Abgemahnten zur Last gelegt, eine veraltete Widerrufsbelehrung hinterlegt zu haben. Der Abgemahnt muss den Verbraucher über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular belehren. Der Verbraucher können den Angaben des Abgemahnten nicht widerspruchsfrei entnehmen, welche Widerrufsfrist den nun gelten soll. Der Abgemahnte belehre daher irreführend und nicht ordnungsgemäß. Zudem fehlt das Widerrufsformular.

 

Speicherung des Vertragstextes

 

Desweiteren fehle die Angab darüber, ob der Vertragstext vom Abgemahnten als Unternehmer gespeichert wird und ob dieser dem Kunden zugänglich ist. Auch die Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, fehlen. Angaben, wie der Verbraucher mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann sowie Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts habe der Abgemahnte ebenfalls nicht hinterlegt.

 

Abmahnung Sagsöz Euskirchen Rechtsanwälte

 

Aufgrund dieser Verstöße fordern die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen im Auftrag des Herrn Richard Smet den Abgemahnten dazu auf, das wettbewerbswidrige Internetangebot unverzüglich zu beseitigen und eine der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung bis zum 21.01.2015 abzugeben. Der Abgemahnte könne jedoch auch ein eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Zudem wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die entstanden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.141,90 € bis zum 23.01.2015 zu erstatten. Die Gebühren wurden nach einem Gegenstandswert von 30.000 € berechnet.

 

Der Abmahnung liegt sodann eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, in der sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, die beanstandeten Punkt zu unterlassen und für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen des Herrn Smet gestellt wird und im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann, zu zahlen.

 

Sagsöz Euskirchen Abmahnung

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 7 Seiten. Wer der direkte Unterzeichner und damit Sachbearbeiter der Angelegenheit ist, kann durch die Unterschrift nicht entziffert werden. Aufgrund der angezeigten Rechtsgebiete, gehe ich davon aus, dass Rechtsanwalt Euskirchen hierfür zuständig ist. Rechtsanwalt Euskirchen ist seit dem 24.05.2005 als Anwalt zugelassen.

 

Weitere Abmahnung vom 6.11.2014

 

Bereits unter dem 06.11.2014 hatte Herr Richard Smet eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen ausgesprochen. Auch in dieser Abmahnung wurde dem Abgemahnten vorgeworfen, in seinem eBay-Angebot Fahrzeugbeleuchtung anzubieten, welches für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen sei und auch kein Prüfzeichen aufweise. Zudem habe der Abgemahnte eine veraltete Widerrufsbelehrung, welche im Widerspruch zur später im Angebot abgebildeten Belehrung stünde, hinterlegt.

 

Der Abgemahnte wird auch hier aufgefordert das Angebot zu beseitigen, eine Unterlassungserklärung bis zum 13.11.2014 abzugeben und die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bis zum 17.11.2014 auszugleichen. Die Gebühren wurden in dieser Angelegenheit nach einem Gegenstandswert von 25.000 € berechnet, sodass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1.044,40 € zahlen soll. Der Unterschrift dieser Abmahnung wurde der Zusatz „Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen durch Rechtsanwalt Euskirchen“ beigefügt. Diese Abmahnung erstreckt sich über 6 Seiten und auch hier wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

 

Sagsöz Euskirchen Rechtsanwälte

 

Die Kanzlei Sagsöz Euskirchen wird von Rechtsanwalt René Euskirchen und Rechtsanwalt, Mediator und Fachanwalt für Familienrecht Alpan Sagsöz betrieben. Im Internet unter www.bonn-rechtsanwalt.de zu finden. Sie haben ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Richard Sment vertreten durch die Sagsöz Euskirchen Rechtsanwälte bekommen?

 

Update 21.04.2016: Am 20.04.2016 haben die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen im Auftrag von Herrn Richard Smet eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Es wird moniert, dass der Abgemahnte Soffitte anbiete, obwohl dieser Artikel im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen sei und kein Prüfzeichen aufweisen würde. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung solle bis zum 27.04.2016 abgegeben werden. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR geltend gemacht (984,60 EUR netto) und seien zahlbar bis zum 29.04.2016.

 

Update 16.08.2016: Mir liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Richard Smet vom 16.08.2016 durch die Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen vor. Der Abgemahnte soll es unterlassen, zu Wettbewerbszwecken Beleuchtungsartikel für Kraftfahrzeuge anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, wenn diese nicht mit dem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Darüber hinaus wird die Widerufsbelehrung moniert, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würde. Eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung solle er bis zum 23.08.2016 abgeben. Bis zum 25.08.2016 solle er die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.141,90 EUR (Gegenstandswert: 30.000 EUR) bezahlen.

Abmahnung Richard Smet

wegen Verkauf von nicht zugelassenen Kfz-Teilen

vertreten durch Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.