Samsung Electronics GmbH Abmahnung vom 11.01.2024, vertreten durch NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Zunächst werden in der Abmahnung Ausführungen zur Marke „SAMSUNG“ gemacht. Es wird in dem Schreiben auf die nachfolgenden für Mobilfunkprodukte bestehenden Eintragungen verwiesen:

 

  • Unionswortmarke „SAMSUNG“ 012 082 772
  • Unionsmarke „SAMSUNG“ 012 082 641 (Wort/Bild)

Der Abmahnung liegen die jeweiligen Registerauszüge bei.

 

Die Samsung Electronics GmbH habe im Rahmen einer gezielten Marktüberprüfung festgestellt, dass der Abgemahnte im Internet Produkte  verkaufe, die mit denen der Abmahnerin (fast) identisch seien und mit der Marke „SAMSUNG“ gekennzeichnet seien, obwohl es sich dabei nicht um Originale von Samsung handelt würde, heißt es in der Abmahnung. Es wurde ein Testkauf durchgeführt und die gelieferte Ware genau untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es sich nicht um Originalware handelt. Es läge eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und lit. c UMV vor.

 

Rechtliche Ansprüche der Samsung Electronics GmbH

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte gemäß Art. 17 Abs. 1, 130 UMV, §§ 14 Abs. 5, Abs. 6, 18 und 19 MarkenG der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung, zum Schadensersatz, zur Auskunft und Rechnungslegung, zum Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte verpflichtet.

 

Bis zum 22.01.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft gefordert.

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 250.000 EUR gefordert, mithin 3.865,00 EUR.

 

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass nach Eingang der Auskunft auch die Schadensersatzansprüche beziffert und dem Abgemahnt gegenüber geltend gemacht werden würden.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Samsung Electronics GmbH

wegen Verkauf von nicht originaler Ware unter Verwendung der Bezeichnung „SAMSUNG“

vertreten durch NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Standort: Frankfurt am Main

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.