Gegenstand der Abmahnung

Herr Christian Daum, Künstlername „Plexian“, hat durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Sascha Schlösser, Augustinerstraße 48, 99084 Erfurt am 06.07.2016 eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Lichtbild aussprechen lassen.

 

Mit diesem Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass der Abmahner Unternehmer im Bereich Medien, insbesondere Inhaber einer Werbeagentur und Fotokünstler in Mainflingen/Mainhausen sei.

 

Der die Abmahnung aussprechende Anwalt will Ihnen helfen?

Rechtsanwalt Schlösser führt aus, dass sich der Abgemahnte jederzeit telefonisch mit der Kanzlei Schlösser in Verbindung setzen könne, wenn er Fragen hätte. Er würde dann die erforderlichen Informationen und die nötige Unterstützung, z. B. bei der Abfassung einer geeigneten Unterlassungserklärung erhalten, die die üblichen Einschränkungen enthalten würde, zu denen ein Rechtsanwalt ohnehin raten würde.

 

Das klingt für mich völlig skuril. Herr Sascha Schlösser vertritt schließlich die Interessen seines Auftraggebers Christian Daum und ist gerade nicht Ihr Anwalt. Er wird meiner Einschätzung nach natürlich versuchen, dass für seinen Mandanten bestmögliche Ergebnis herauszuholen. Alles andere wäre meiner Ansicht nach völlig lebensfern. Nehmen Sie sich einen eigenen Anwalt!

 

Die Abmahnung des Herrn Christian Daum

In dem insgesamt 24 Seiten umfassenden Abmahnschreiben heißt es sodann, dass der Abgemahnte eine Rechtsverletzung konkret dadurch begangen habe, dass er das Lichtbild mit dem Namen „Tablettenwahnsinn“, welches von Christian Daum – Künstlername Plexian – vor dem 17.09.2015 erstellt und ab diesem Zeitpunkt zeitweise über Agenturen – hier auf der Plattform Pixelio, jedoch nie unter Verzicht auf die Urhebernennung, vertrieben worden sei bzw. vertrieben werde, öffentlich zugänglich gemacht habe, ohne dabei bei jeder Verwendung eine hinreichende, d.h. gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen entsprechende Nennung des Abmahners als Hersteller vorzunehmen.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 13.07.2016 eine schriftliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Bezug auf den geltend gemachten Verstoß der unterlassenen ausreichenden Urheberangabe abzugeben, welche geeignet sei, die Gefahr einer Wiederholung des geltend gemachten Verstoßes auszuschließen. Rein vorsorglich werde darauf hingewiesen, dass die zwischenzeitliche Entfernung des Lichtbildes oder die Nachholung des fehlenden Urhebervermerks ohne gleichzeitige Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht genüge, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Vergleichsangebot von Herrn Christian Daum, Plexian

Der Abgemahnte sei verpflichtet, Schadensersatz zu leisten und Auskunft zu erteilen. Sodann wird zur Abgeltung dieser Ansprüche ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, bei deren Annahme der Auskunftsanspruch nicht weiter verfolgt werden würde. Dieses Vergleichsangebot sieht vor, dass der Abgemahnte einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.1.171,44 EUR bis zum 13.07.2016 zahlen würde und binnen dieser Frist eine Unterlassungserklärung abgeben würde. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 571,44 EUR (Gegenstandswert: 6.000 EUR) sowie einen in Anlehnung an die Festlegungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) geschätzten Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR.

Abmahnung Christian Daum, Plexian

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.