Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hellersbergstraße 2A, 41460 Neuss vor, die diese am 19.10.2017 im Auftrag der Scarpe Vita GmbH ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Behn. Hintergrund sei eine fehlerhafte Textilkennzeichnung.

 

Falsche Faserzusammensetzung führt zu Scarpe Vita GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Behn führt aus, dass der Abgemahnte, wie auch seine Mandantin, im Internet u.a. Herrenbekleidung, insbesondere Pullover verkaufen würde. Gegenstand dieser Abmahnung sei das unlautere Verhalten des Abgemahnten auf der Verkaufsplattform eBay. Er bewerbe u.a. in einem nachfolgend aufgelisteten Angebot seine Pullover als aus 30 % Wolle bestehend.

 

Die von ihm mit diesem streitgegenständlichen Angebot angebotenen Pullover würden jedoch keine Wolle enthalten, wie die labortechnische Untersuchung ergeben habe. Das labortechnische Gutachten werde dem Abgemahnten anliegend übersendet. Vorliegend handele es sich um eine Strickweste, die zu 100 % aus Polyacryl hergestellt worden sei.

 

Durch die Angabe „30 % Wolle“, welche sich auch auf dem am Pullover angebrachten Etikett wiederfinden würde, würden die angesprochenen Verbraucher im relevanten Umfang die unrichtige Vorstellung verbinden, dass es sich um Pullover handele, welche zumindest auch aus – echter – Wolle gefertigt seien, und dadurch in relevanter Weise irregeführt (§§ 3, 5 UWG).

 

Die Werbeangaben, die ein Unternehmer zur stofflichen Beschaffenheit des angebotenen Produkts mache, seine für den Verkehr von wesentlicher Bedeutung, da aus diesen Angaben auf bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen, insbesondere auf die Güte der Ware, geschlossen werde, so die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Solche Fehlvorstellungen seien grundsätzlich für die (Kauf-) Entscheidung relevant. Angaben über die stoffliche Beschaffenheit, die nicht der Wahrheit entsprechen würden, seien daher in aller Regel irreführend. Das gelte in besonderem Maße, wenn fälschlicherweise – wie vorliegend – der Eindruck erweckt werde, es handele sich um ein Naturprodukt, mit dem die angesprochenen Verkehrskreise eine Qualitätsvorstellung verbinden würden. Mit irreführenden Angaben über die Zusammensetzung des Produkts dürfe auch dann nicht geworben werden, wenn die beworbene Ware letztlich die vom Verbraucher erwartete Qualität aufweisen würde (BGH GRUR 1960, 567, 570 – Kunstglas; BGH GRUR 1961, 361, 364 – Hautleim; BGH GRUR 1967, 600, 601 – Rhenodur I mit Anm Droste; BGH GRUR 1969, 280, 282 – Scotch Whisky; BGH GRUR 1991, 852, 855 – Aquavit).

 

Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

Der Abgemahnte werde aufgefordert, sein Verhalten ab sofort zu unterlassen. Daneben sei er zur sofortigen Beseitigung der Störung und zum Schadensersatz sowie grundsätzlich zur Auskunfts- und Rechnungslegung verpflichtet. Er habe unter Vorlage geeigneter Dokumente Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen. Darüber hinaus habe er bis zum 30.10.2017, 17:00 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Abmahnung Scarpe Vita GmbH

wegen falscher Angabe zu Faserzusammensetzung

vertreten durch MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.