Gegenstand der Abmahnung

Der Schäfer-Verlag Plauen i.V., vertreten durch Herrn Uwe Bernd Baumeister, hat am 21.04.2016 durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch, Wildunger Straße 83, 70372 Stuttgart eine Abmahnung wegen Veröffentlichung eines Gedichts ohne dessen Zustimmung aussprechen lassen.

 

Die Abmahnung Schäfer-Verlag Plauen i.V

Der Bevollmächtigte führt aus, dass sein Mandant kürzlich in Erfahrung gebracht habe, dass eines seiner Gedichte ohne seine Einwilligung von dem Abgemahnten im Rahmen seiner Zeitschrift abgedruckt sowie auf seiner Internetpräsenz öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Es würde sich um das Gedicht „Die schwerste Bitte: Dein Wille geschehe!“ des Autors Hermann Enke handeln.

 

Der Internetseite sowie Informationen einschlägiger Suchmaschinen könne entnommen werden, dass das Gedicht online zumindest seit September 2006 Verwendung finden würde. Entsprechende gerichtsverwertbare Screenshots seien von Internetfachleuten gefertigt worden, so Rechtsanwalt Rentzsch.

 

Diese ungenehmigte Nutzung würde die Rechte seines Mandanten, der Inhaber sämtlicher Rechte an dem genannten Gedicht sei, verletzen. Das Gedicht würde seit Jahrzehnten im Verlag seines Mandanten erscheinen. Dieser habe dem Abgemahnten keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Gedicht übertragen. Die Nutzung seines Werkes könne der Schäfer-Verlag Plauen i.V., vertreten durch den Inhaber Uwe Bernd Baumeister, aus §§ 13, 16, 17, 19 a, 23 UrhG verbieten.

 

Was wird vom Schäfer-Verlag Plauen i.V.gefordert?

Darüber hinaus sei der Abgemahnte zum Ersatz des dem Abmahner durch die unbefugte Nutzung seines Gedichts entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schäfer-Verlag Plauen i.V., Inhaber Uwe Bernd Baumeister, würde dabei den zu ersetzenden Schaden im Wege der Lizenzanalogie nach Maßgabe des § 97 Abs. 2 UrhG geltend machen. Unter Zugrundelegung der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgesetzten Honorare für Zeitungen und Zeitschriften, die von den Gerichten zur Bemessung von Schadensersatzansprüchen regelmäßig herangezogen werden würden, sei der Abmahner berechtigt, für die Verwendung seines Gedichts einen Betrag in Höhe von 486,00 € von dem Abgemahnten zu fordern. Rechtsanwalt Rentzsch erklärt in diesem Zusammenhang, dass auf den Grundbetrag in Höhe von 243,00 € (Pakethonorar für Print und Onlinenutzung, Auflagenhöhe bis 5.000 Stück, Abbildungsgröße bis 1/2 Seite, Nutzungsdauer bis 1 Jahr (günstigster Tarif) + Langzeitarchivierung) wegen des unterlassenen Quellennachweises (Nennung des Verlages seiner Mandantschaft und des Urhebers) laut ständiger Rechtsprechung ein Zuschlag von 100 % vorzunehmen sei.

 

Gemäß § 97 a Abs. 3 S. 1 UrhG habe er zudem die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Ludwig Rentzsch zu tragen, die dem Abgemahnten nach einem Gegenstandswert von 6.000 €, entspricht 480,20 € netto, in Rechnung gestellt werden würden. Der Gesamtbetrag in Höhe von 966,20 € sei innerhalb von zwei Wochen zahlbar.

 

Darüber hinaus werde der Abgemahnte aufgefordert, das Gedicht nicht länger zu nutzen und bis zum 28.04.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abmahnung Schäfer-Verlag Plauen i.V., vertreten durch Herrn Uwe Bernd Baumeister

wegen Urheberrechtsverletzung Gedicht

vertreten durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.