Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling sprachen unter dem 27.01.2015 im Namen des Herrn Jörg Hofmann aus Quickborn eine urheberrechtliche Abmahnung aus. Diese Abmahnung liegt mir zur Einsichtnahme vor. Hintergrund dieser Abmahnung sei eine unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial des Herrn Jörg Hofmann. Direkt zu Anfang des Abmahnschreibens wird das streitgegenständliche Foto abgedruckt. Hierbei handelt es sich um eine Aufnahme eines Flaschenkühlers mit der Aufschrift „Absolut-Vodka“. Herr Jörg Hofmann sei Fotograf und damit Urheber dieses Bildes.

 

Jörg Hofmann Abmahnung durch Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling

 

Das Bild sei nach Angaben der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling als Lichtbildwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte stünden damit Herrn Hofmann zu. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Internetverkaufsplattform Ebay das besagte Bild in seinem Angebot verwendet zu haben. Er habe das Bildmaterial ohne Genehmigung genutzt und damit die Urheberrechte verletzt. Darüber hinaus fehle die Nennung des Urhebers. Aufgrund dieses Fehlverhaltens des Abgemahnten stünden dem Abmahner Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

 

Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, das genannte Bildmaterial zu nutzen und dieses umgehend komplett zu entfernen. Dies gelte für sämtliche Kopien beispielsweise auf dem Computer oder anderen Speichermedien. Zudem macht der Abmahner Unterlassungsansprüche geltend. Die alleinige Löschung des Fotos reiche nicht aus, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 06.02.2015, 12:00 Uhr, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Abmahnung Jörg Hofmann was tun?

 

Bezüglich des Auskunftsanspruchs wird durch Vorlage entsprechender Belege insbesondere Auskunft über die Herkunft, die Anzahl der Vervielfältigungen sowie wann, wie oft und wie lange ein öffentliches Zugänglichmachen erfolgt ist, verlangt. Der entstandene Schadensersatzanspruch wird im Wehe der Lizenzanalogie berechnet. Hierbei wird von dem Betrag ausgegangen, welcher als Vergütung hätte entrichtet werden müssen, wenn der Verletzer die ordnungsgemäße Nutzungsberechtigung erworben hätte.

 

Die Vertragspraxis des Herrn Jörg Hofmann ergibt eine Lizenzgebühr für die Onlinenutzung in Höhe von 465,00 €. Für die Nutzung eines Bildes im Online-Shop (auch eBay-Auktionen) wird ein Aufschlag von 50% berechnet. Die Lizenzgebühr beträgt demnach für ein Bild des Herrn Jörg Hofmann 697,50 €. Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling berechnen zudem einen weiteren Zuschlag in Höhe von 697,50 € (100%) für die fehlende Urheberbenennung. Dies ergäbe sodann einen Lizenzschadensersatzanspruch in Höhe von 1.395,00 €.

 

Für die Ermittlung und Recherche der Urheberrechtsverletzung seien weitere Aufwendungen in Höhe von 85,00 € entstanden. Zudem sei der Abgemahnte dazu verpflichtet, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Für diese Berechnung wird ein Gesamtgegenstandswert in Höhe von 8.480,00 zugrunde gelegt. Diesen setzt die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling wie folgt zusammen: 6.000,00 € als Gegenstandswert für die Urheberrechtsverletzung zzgl. 1.000,00 € für den Auskunftsanspruch zzgl. dem Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.395,00 € zzgl. der Recherchekosten von 85,00 €.

 

Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich somit auf 659,10 €.

 

Abmahnung Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte

 

Insgesamt wird der Abgemahnte zur Zahlung einer Gesamtforderung in Höhe von 2.159,10 € bis zum 10.02.2015 aufgefordert. Dem Abgemahnten werden somit knapp 10 Tage gesetzt, um die Angelegenheit zu prüfen und das verlangte Geld aufzutreiben. Sollten die gesetzten Fristen verstreichen, wird die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling dem Abmahner raten, Klage einzureichen.

 

Die 4-seitige Abmahnung wurde von Frau Rechtsanwältin Scharfenberg unterzeichnet. Es liegt sodann ein unter dem 01.07.2014 unterzeichnetes Vollmachtsformular bei.

 

Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg ist seit dem 23.01.2007 als Anwältin zugelassen und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg und Rechtsanwalt Lars Hämmerling führen mit der Kanzlei eine Partnergesellschaft, wobei Frau Scharfenberg ihren Tätigkeitssitz in Berlin und Herr Hämmerling in Hamburg hat. Des weiteren ist Rechtsanwältin Mayami Rasul als freie Mitarbeiterin beschäftigt. Die Kanzlei findet man im Internet unter www.shrecht.de.

Abmahnung Jörg Hofmann

vertreten durch Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte

Gegenstand: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Lichtbildern 

Stand: 27.1.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.