Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Schreiben des Rechtsanwalts Olaf E. Wirth, Vollhöfner Weiden 17, 21129 Hamburg vom 10.1.2017 vor, mit dem dieser im Auftrag der Schneider Versand GmbH eine Abmahnung ausgesprochen hat. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin am 4.9.2015 ein Weinregal in verschiedenen Gestaltungen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet habe. Diese seien am 12.10.2015 eingetragen und am 06.11.2015 veröffentlich worden.

 

Diese Weinregale seien seit dem Herbst 2015 sowohl per Printkatalog mit Auflagen weit im sechsstelligen Bereich und auch online von der Schneider Versand GmbH, die über mehr als 1 Mio. Kunden verfüge, intensiv beworben und auch außerordentlich erfolgreich sowohl selbst als auch über größere Onlinehändler verkauft worden.

 

Verletzung von Designrechten durch Weinregal als Abmahngrund

Rechtsanwalt Wirth teilt mit, dass seine Mandantin habe feststellen müssen, dass die Abmahnerin ebenfalls ein Weinregal in verschiedenen Ausführungen u.a. bei Amazon anbiete. Es lasse sich unschwer erkennen, dass Merkmale des Designs der Abmahnerin 1:1 übernommen worden seien. Hierbei handele es sich um ein quaderförmiges Naturholzregal als nach vorne offene Holzkiste mit praktisch quadratisch Abmessungen an Front und Seiten, mit einer offenen Front mit drei Böden, die an der vorderen senkrecht stehenden Leiste jeweils vier schmale Aussparungen für die Hälse von Weinflaschen aufweisen würden, so dass insgesamt 12 liegende (Wein-)flaschen untergebracht werden könnten und anderes.

 

Nachdem seine Mandantin bereits seit Herbst 2015 bisher alleine mit ihrem Produkt am Markt gewesen sei, bedeute dies eine empfindliche Beeinträchtigung ihres Marktauftritts, so Rechtsanwalt Wirth weiter.

 

Mit ihrem Angebot würde die Abgemahnte gegen die Schutzvorschriften des Designgesetzes verstoßen, woraus der Schneider Versand GmbH umfangreiche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz erwachsen. Die Abgemahnte habe es ab sofort zu unterlassen, die vorgenannten Artikel in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. Zudem erwarte die Abmahnerin eine umfassende Auskunft sowie die noch vorhandenen Regale an seine Mandantin herauszugeben und u.a. für die bereits verkauften Exemplare Schadensersatz zu leisten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung werde bis zum 17.1.2017 erwartet, die Auskunft bis zum 24.1.2017.

Abmahnung Schneider Versand GmbH

wegen Verletzung von Designrechten durch Weinregal

vertreten durch Rechtsanwalt Olaf E. Wirth

Stand: 10.1.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.