Gegenstand der Abmahnung

Ein Abgemahnter hat mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Günther & Pätzhorn, Wiener Straße 49, 01219 Dresden im Auftrag der Scholz Handelsgesellschaft mbH vom 31.08.2015 vorgelegt.

 

Die Abmahnerin betreibe unter der Adresse www.dresscode-shop.de einen Onlineshop für Textilwaren. Der Abgemahnte biete auf der Plattform www.amazon.de ebenfalls Textilwaren zum Kauf an. Folglich bestehe zwischen der Scholz Handelsgesellschaft mbH und dem Empfänger des Abmahnschreibens ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, so Rechtsanwältin Rogner, die Sachbearbeiterin des Schreibens.

 

Worum geht es in der Abmahnung der Scholz Handelsgesellschaft mbH?

Es wird bemängelt, dass der Abgemahnte in seinem Onlineshop auf der Plattform www.amazon.de am 27.08.2015 Textilien zum Kauf angeboten habe, ohne dabei seine Telefonnummer anzugeben. Darüber hinaus würden Angaben fehlen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Abgemahnten ermöglichen würden, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Dieser sei jedoch gem. § 5 TMG verpflichtet, ein ausreichendes Impressum im Internet verfügbar zu machen. Da dieses nicht vorhanden sei, handele der Abgemahnte wettbewerbswidrig. Rechtsanwältin Rogner führt hierzu aus, dass nach der Rechtsprechung des BGH derjenige nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter im Sinne des § 3 UWG handele, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handele, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Darüber hinaus sei der Abgemahnte nach Art. 246 a, § 1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB verpflichtet, seine Telefonnummer anzugeben.

 

Fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht

Ein weiterer Punkt des Abmahnschreibens vom 31.08.2015 bezieht sich darauf, dass der Abgemahnte am 27.08.2015 in seinem Onlineshop auf der Plattform www.amazon.de Textilien zum Verkauf an Verbraucher angeboten habe, ohne Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Hierzu teilen die Rechtsanwälte Günther & Pätzhorn im Auftrag der Scholz Handelsgesellschaft mbH mit, dass nach § 312 g BGB dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen, also auch bei Verträgen, die über das Internet geschlossen werden würden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zustehen würde. Hierüber habe der Abgemahnte allerdings nicht informiert.

 

Der Abmahnerin stünde daher ein Unterlassungsanspruch zu, da eine Wiederholungsgefahr gegeben sei, die aufgrund der bereits stattgefundenen Rechtsverletzung vermutet werde. Der Abgemahnte soll sich bis zum 14.09.2015 gegenüber der Scholz Handelsgesellschaft mbH verpflichten, die bezeichneten Wettbewerbsverstöße zu unterlassen. Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werde bis zu diesem Tag entgegen gesehen. Ein entsprechendes Muster liegt der Abmahnung bei. Mit der Unterzeichnung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR an die Scholz Handelsgesellschaft mbH zu zahlen.

Abmahnung Scholz Handelsgesellschaft mbH

wegen nicht ausreichendem Impressum (keine Telefonnummer, E-Mail-Adresse), fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Günther & Pätzhorn

Stand: 08/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.