Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk, Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg vor, die diese am 19.12.2017 im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH vor.

 

Die Abmahnerin vertreibe Aloe Vera Produkte und zähle zu einer der größten Vertriebsunternehmen auf diesem Sektor in Europa. Der Abgemahnte sei Vertriebspartner (Forever Business Owner, FBO) ihrer Mandantin. Es sei ihm insoweit gem. Punkt 6.1 g) der von diesem akzeptierten Unternehmensrichtlinien untersagt, Produkte der Abmahnerin über Internetplattformen wie eBay anzubieten. Gegen diese Vereinbarung habe er verstoßen.

 

Internetvertrieb von Forever Living Products Germany GmbH Produkten als Abmahngrund

Der Abgemahnte habe das Produkt „Forever Living Sonya Aloe Nourishing Serum + Purifying Cleanser“ auf eBay zum Verkauf angeboten. Dies sei im Rahmen einer Testbestellung festgestellt und dokumentiert worden.

 

Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk schreiben, dass deren Mandantin somit ein vertraglicher Unterlassungsanspruch zustehen würde. Gem. Punkt 32 Abs. (1) der Unternehmensrichtlinien würde der Abgemahnte hiermit im Namen der Forever Living Products GmbH abgemahnt werden.

 

Er werde aufgefordert, derartige Angebote künftig zu unterlassen und die beigefügte, oder eine alternative angemessene Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung, zu unterzeichnen und bis spätestens zum 28.12.2017 an die Bevollmächtigten zurückzusenden. Der Abgemahnte werde darauf hingewiesen, dass die Wiederholungsgefahr für den ihrer Mandantin zustehenden Unterlassungsanspruch und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte nur durch die Unterzeichnung einer vollständigen Erklärung ausgeräumt werden könne.

 

Ferner sei er gem. Punkt 32 Abs. (1) der Unternehmensrichtlinien verpflichtet, die Kosten für die anwaltliche Inanspruchnahme i.H.v. 413,90 EUR netto zu tragen und bis 4.1.2018 einzuzahlen. Der Gegenstandswert sei aufgrund des Interesses ihrer Mandantin auf 5.000 EUR zu beziffern. Hinzukommen würden die Kosten des Testkaufs in Höhe von 82,89 EUR, die der Abgemahnte ebenfalls zu tragen habe.

 

Die der Abmahnerin zustehenden vertraglichen Ansprüche gegen ihre Vertriebspartner würden dem Grunde und der Höhe nach auch von der Rechtsprechung bestätigt werden. Insoweit werde auf das Urteil des AG Mainz vom 2.3.2017 (Az.: 87 C 241/16) und das Urteil des AG Günzburg (Az.: 1 C 712/16) verwiesen.

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH

wegen Internetvertrieb von Forever Living Products Germany GmbH Produkten

vertreten durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

Stand: 12/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.