Gegenstand der Abmahnung

Herr Paul Steeger hat mit Schreiben vom 1.9.2015 über die Schutt Waetke Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet aussprechen lassen. Es geht um ein Lichtbildwerk des Herrn Paul Steeger. In dem Abmahnschreiben ist dieses Lichtbildwerk auf der ersten Seite sofort abgebildet. Die Abmahnung selbst besteht aus 4 Seiten und auf der 5. Seite ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung vorformuliert. Auf der Seite 2 des Abmahnschreibens wird der Name des Verletzten, hier Paul Steeger, genannt. Sodann wird die Rechtsverletzung genau bezeichnet. Etwaige Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche können erst nach Auskunftserteilung berechnet und beziffert werden. Ferner wird mitgeteilt, dass die vorgeschlagene Unterlassungserklärung dem Anspruch des Herrn Steeger auf Beseitigung der Rechtsverletzung entspreche.

 

Die Fristen in der Paul Steeger Abmahnung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 15.9.2015 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft zu erteilen und zwar woher er das Lichtbild bezogen hat, seit wann er das Lichtbild verwendet, an wen er das Lichtbild ggf. weitergegeben hat, ggf. welchen Gewinn er mit dem Lichtbildwerk erzielt hat, sowie ob er das Lichtbildwerk in anderen Medien verwertet hat. Schadensersatzansprüche werden in diesem Schreiben noch nicht geltend gemacht. Dies erfolgt i.d.R. im Anschluss an die erteilte Auskunft.

 

Praxistipp: Lichtbilder auch vom Server löschen

Wenn es um die Abgabe von Unterlassungserklärungen in Bezug auf Lichtbilder geht, dann ist äußerte Vorsicht geboten. Es ist immer erforderlich dafür zu sorgen, dass das Lichtbild entweder gänzlich entfernt wird, ob aber, sofern der Rechteinhaber die Nutzung gestattet, der entsprechende Urheberrechtsvermerk auch gegeben wird. Sollte es um die Entfernung als Ganzes gehen, dann muss auch immer darauf geachtet werden, dass das Lichtbild ggf. vom Server gelöscht wird. Es reicht gerade nicht aus, nur den Link von der Website zu löschen, da das Lichtbild selbst über den Server noch abrufbar und damit öffentlich zugänglich wäre. Eine solche öffentliche Zugänglichmachung könnte einen Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung darstellen.

Abmahnung Paul Steeger

wegen Urhberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk

vertreten durch Schutt Waetke Rechtsanwälte

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.