Gegenstand der Abmahnung

Am 17.06.2016 hat die Schweizer Kredit AG durch die Rechtsanwälte Weitnauer, Ohmstraße 22, 80802 München eine Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann, der Unterzeichner des Schreibens, führt hierin aus, dass seine Mandantin ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sei und unter anderem Kredite anbieten würde.

 

Die Abmahnung Schweizer Kredit AG

Der Abgemahnte würde eine Internetseite betreiben, auf der die Anmutung eines redaktionellen Nachrichtenportals zum Thema Kredite erweckte werden würde. So würde er seine Website selbst unterhalb des Logos als „seriös“, „unabhängig“ und „kompetent“ mit Begriffen, die üblicherweise von redaktionellen Angeboten verwendet werden würden. Diese Wirkung würde er unterstreichen, indem er die Begriffe in Anlehnung an echte Nachrichtenportale mit Pluszeichen wie in einem Nachrichtenticker trennen würde. Auch die auf der Internetseite dargebotenen Texte würden den Eindruck redaktioneller Inhalte erwecken. Überschriften wie „Kredit ohne Schufa Erfahrung – wie findet man einen seriösen Anbieter“ würden den Eindruck einer anbieterunabhängigen Kommunikation erwecken. Auch die Auflistung der Anbieter in einer „preisvergleichsähnlichen Tabelle“ würde in diese Richtung weisen.

 

Andererseits sei bei näherer Betrachtung deutlich, dass die Angebote von BonKredit, Creditolo und Maxda versteckt beworben werden würden. Nahezu alle Links auf der Webseite würden zu den genannten Anbietern führen. Die verwendeten Ankertexte und Überschriften-Tags seien erkennbar darauf ausgerichtet, die Suchtrefferliste von Google zugunsten der genannten Anbieter zu beeinflussen. Als Betreiber der Webseite sei der Abgemahnte für diese Inhalte verantwortlich.

 

Durch die unter der Internetseite bereitgestellten Informationen würde der Abgemahnte gegen die Anforderungen des Medienrechts verstoßen, welches die Trennung von werblichen und redaktionellen Inhalten fordere. Das Verschleiern werblicher Kommunikation sei stets ein Wettbewerbsverstoß.

 

Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung

Aufgrund der genannten Umstände werde er daher aufgefordert, bis spätestens zum 24.06.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Fristverlängerung könne grundsätzlich nicht gewährt werden, da die Schweizer Kredit AG aus zivilprozessualen Gründen gehalten sei, ihre Ansprüche umgehend gerichtsanhängig zu machen, würden die geforderten Erklärungen nicht ordnungsgemäß abgegeben werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Ehmann wird gemäß dem Schreiben vom 17.06.2016 seiner Mandantin raten, ihre berechtigten Ansprüche ohne weitere Mahnungen gerichtlich durchzusetzen, sollte der Abgemahnte die geforderte Erklärung nicht bzw. nicht fristgerecht vollständig abgeben.

 

In Folge des von dem Abgemahnten verantworteten Rechtsverstoßes sei die Schweizer Kredit AG veranlasst gewesen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die hierdurch entstandenen Kosten habe der Abgemahnte als Schadensersatz bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten. Der Abmahnung liegt eine Gebührenberechnung bei, aus der sich ergibt, dass der Abgemahnte Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR (= 1.044,40 EUR netto) erstatten solle.

Abmahnung Schweizer Kredit AG

wegen Verschleiern von werblichen Informationen

vertreten durch Rechtsanwälte Weitnauer

Stand: 06/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.