Gegenstand der Abmahnung

Mit einer Telefaxmitteilung vom 22.04.2016 hat die Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Hallwachs, durch Rechtsanwalt Roger Näbig, Palmzeile 8 A, 14129 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand dieser Abmahnung ist es, dass der Abgemahnte auf seiner Internetpräsenz keine Datenschutzerklärung vorhält, obwohl er ein Kontaktformular nutzt.

 

Die Webseite der Abmahnerin www.securaconsult.de ist derzeit (Stand Mittwoch, 27.4.2016, 15:40 Uhr) nicht erreichbar. Es wird eine Baustellenseite angezeigt, wo es heißt:

 

Zur Zeit werden Wartungsarbeiten durchgeführt.

Die Internetpräsenz wird bald wieder zur Verfügung stehen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Rechtsanwalt Näbig führt hierzu aus, dass dies eine Pflichtverletzung nach §§ 3, 3a, 8 UWG i.V.m. § 13 Abs. 1 TMG darstellen würde. Der Abgemahnte würde als Einzelfirma handeln und sei in Hamburg als gewerblicher Versicherungsmakler tätig. Die Secura Consult Versicherungsmakler GmbH sei ebenfalls seit 1979 zugelassene Versicherungsmaklerin und würde fortlaufend Versicherungsverträge im gesamten Bundesgebiet vermitteln. Somit würde sie mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.

 

Fehlender Datenschutzhinweis als Abmahngrund

Vorgeworfen wird dem Abgemahnten, dass dieser unter der von ihm betriebenen Homepage keinen rechtlich vorgeschriebenen Datenschutzhinweise erteilt, obwohl er personenbezogene Daten mittels einen sog. Kontaktformulars auf der Unterseite „Angebote“ selbst erheben würde. Zu Beweiszwecken sei die entsprechende Seite von Rechtsanwalt Roger Näbig vorsorglich per Bildschirmfoto gesichert worden.

 

Wenn der Abgemahnte als Diensteanbieter i.S.d. TMG auf seiner Homepage personenbezogene Daten, so z.B. den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers, erheben würde, dann müsse er den Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie Verwendung von Daten und das Erfordernis seiner Einwilligung zur Nutzung gemäß § 13 Abs. 1 TMG mittels einer Datenschutzerklärung unterrichten, auch wenn der Nutzer seine Angaben freiwillig gemacht habe, so Rechtsanwalt Näbig weiter. Diese Unterrichtung des Nutzers müsse zu Beginn des Nutzungsumfangs der Homepage und auch später jederzeit abrufbar sein.

 

Nur vorsorglich weise der Bevollmächtigte der Secura Consult Versicherungsmakler GmbH darauf hin, dass gegen den Abgemahnten ein Bußgeld bis zu 50.000 € von der zuständigen Datenschutzbehörde gemäß § 16 TMG verhängt werden könne, da dieser es nicht sichergestellt habe, auf seiner Homepage, trotz der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, den Nutzer zu Beginn des Nutzungsumfangs und später jederzeit abrufbar auf seine Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten im Rahmen des Datenschutzes hinzuweisen.

 

Die Forderung der Secura Consult Versicherungsmakler GmbH

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen würden seiner Mandantin Unterlassungsansprüche gegen das Unternehmen des Abgemahnten zustehen. Er werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sei die Unterlassungserklärung nicht nur von der Gesellschaft selbst abzugeben, sondern auch persönlich von deren Repräsentanten, also von den Personen, die das wettbewerbswidrige Verhalten selbst verursacht, den Auftrag hierzu erteilt oder trotz Kenntnis vom wettbewerbswidrigen Verhalten selbst verursacht, den Auftrag hierzu erteilt oder trotz Kenntnis vom wettbewerbswidrigen Verhalten dieses pflichtwidrig nicht verhindert hätten. Regelmäßig würde es sich hierbei um den oder die Geschäftsführer bzw. den Inhaber handeln. Daher werde auch der Inhaber der Einzelfirma, an die sich die Abmahnung richten würde, aufgefordert, eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Frist hierzu würde bis zum 29.04.2016, 13:00 Uhr gesetzt werden, wobei die Übersendung per Telefax ausreichend sei.

 

Die durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten müsse der Abgemahnte der Abmahnerin erstatten. Diese würden 612,80 EUR netto betragen (Gegenstandswert: 7.500,00 €) und seien zahlbar bis zum 02.05.2016.

Abmahnung Secura Consult Versicherungsmakler GmbH

wegen fehlender Datenschutzerklärung

vertreten durch Rechtsanwalt Roger Näbig

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.