Gegenstand der Abmahnung

Am 04.08.2016 haben die Rechtsanwälte Segelken und Suchopar, Kanzleisitz Kurfürstendamm 44, 10719 Berlin im Auftrag des Herrn Andre Röben eine Abmahnung ausgesprochen. Die Bevollmächtigten teilen mit, dass ihre Mandantschaft über einen Onlineshop u.a. einen Versandhandel für elektrische Rauchgeräte, Liquids, Zubehör etc. vertreiben würde. Der Abgemahnte würde als gewerblicher Anbieter im Onlinehandel über die eBay-Plattform tätig sein und dort gleichgeartete Produkte vertreiben.

 

Verstoß gegen JuSchG bei Verkauf von Shisha – Abmahnung Andre Röben

Rechtsanwalt Stefan Nau, der Unterzeichner des mir vorliegenden Abmahnschreibens, führt aus, dass seine Mandantschaft habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte mit seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde. Als Anbieter von E-Zigaretten, Shisha, Tabak und Zigaretten sei er aufgrund der seit dem 01. April 2016 geltenden gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 4 JuSchG iVm § 1 Abs. 4 JuSchG zur doppelten Alterskontrolle verpflichtet. Dies würde bedeuten, dass diese Warengruppen nicht nur gegen Altersnachweis ausgeliefert werden dürften, sondern bereits auch bei Vertragsabschluss eine Altersverifikation notwendig sei, um den gesetzgeberisch geforderten Jugendschutz umzusetzen.

 

Entgegen dieser gesetzlichen Regelung würde der Abgemahnte beim Abschluss des Kaufvertrages über die Funktion „Sofort kaufen“ keine Altersverifikation durchführen.

 

Dieses Verhalten habe der Abgemahnte gem. § 8 UWG ab sofort zu unterlassen. Er werde aufgefordert, eine ausreichende Unterlassungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis spätestens zum 10. August 2016 abzugeben. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs würden unmittelbar gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Nach § 12 Abs. 1 UWG sei der Abgemahnte verpflichtet, die dem Herrn Andre Röben durch die Beauftragung der Rechtsanwälte Segelken und Suchopar entstandenen Kosten auszugleichen. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet werden. In Bezug auf den angesetzten Gegenstandswert werde auf die Bemessungspraxis des OLG Hamm verwiesen, wonach ein Wettbewerbsverstoß mit einem Gegenstandswert von 20.000 € bis 30.000 € anzusetzen sei. Der Abgemahnte sei daher aufzufordern, den Gesamtbetrag in Höhe von 984,60 € bis zum 17.08.2016 zu zahlen.

Abmahnung Andre Röben

wegen Verstoß gegen JuSchG

vertreten durch Rechtsanwälte Segelken und Suchopar

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.