Gegenstand der Abmahnung
Am 14.07.2015 hat die Sellixx UG (haftungsbeschränkt) durch die Rechtsanwälte Hager Hülsen, Ringstraße 1, 63897 Miltenberg eine Abmahnung aussprechen lassen.
Es ginge um die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial der Sellixx UG durch den Abgemahnten in dessen eBay-Shop.
In einem benannten Angebot habe der Abgemahnte vier Produktbilder verwendet, deren ausschließliche Nutzungsrechte bei dem Abmahner liegen würden. Es handele sich um die vier Bilder von einzelnen Schwimmbrillen vor weißem Hintergrund. Diese Produktbilder seien von einem Berufsfotografen angefertigt worden, der die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an die Sellixx UG übertragen habe. Der Berufsfotograf habe den Hager Hülsen Rechtsanwälten bestätigt, dass es sich bei den verwendeten Produktbildern um die von ihm gefertigten handele und der Abgemahnte die Fotos „gespiegelt“ habe.
Abmahnung der Sellixx UG erhalten?
Das streitgegenständliche Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke, wobei die Produktfotos ohnehin in jedem Fall nach § 72 UrhG als Lichtbilder geschützt sind. Die Verwendung dieser Produktfotos ohne ausdrückliche Zustimmung des Abmahners stelle sich als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG dar.
Dem Abmahner würden aufgrund dieser Urheberrechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche zustehen.
Bis zum 23.07.2015 solle der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wobei ein entsprechender Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt sei.
Der von dem Abgemahnten zu erstattende Schaden aus der unberechtigten Nutzung der Produktfotos werde pauschal mit 150 EUR pro Bild, also insgesamt 600 EUR beziffert. Da der Abgemahnte im Wettbewerb auftrete, würden die Rechtsanwälte Hager Hülsen bei der Bemessung des Gegenstandswertes das 10-fache des Schadensersatzes für angemessen halten (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 22.08.2013, 6 W 31/13) und damit deutlich hinter der Auffassung des OLG Köln liegen (B. v. 25.08.2014, 6 W 123/14), das Streitwerte von bis zu 6.000 EUR pro Einzelbild festsetzen würde. Folglich würde der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch mit insgesamt 6.000 EUR beziffert werden. Hieraus würden sich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,20 EUR netto ergeben.
Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.080,20 EUR sei bis zum 31.07.2015 zahlbar.
Zum Schluss der mir vorliegenden Abmahnung ergeht der an dem Abgemahnten der Hinweis, dass sollte er die Unterlassungs- und Zahlungsansprüche nicht fristgerecht erfüllen, ohne weitere Ankündigung der gerichtliche Austrag erteilt werde.
Abmahnung Sellixx UG
wegen Urheberrechtsverletzung Foto
vertreten durch Hager Hülsen Rechtsanwälte
Stand: 07/2015
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.