Gegenstand der Abmahnung

Herr Serkan Arabaci, vertreten durch Herrn Sascha Schiller Rechtsanwalt, Altenwall 17/18, 28195 Bremen, hat mit Schreiben vom 14.06.2015 den Versender einer angeblich unverlangten Werbe-Email abgemahnt. Herr Serkan Arabaci habe eine unverlangte Email-Werbung auf seinen privat genutzten Email-Account erhalten. Bei der Email handelt es sich um eine Produktempfehlungsmail, welche entweder durch den Abgemahnten selbst oder durch einen Dritten an Herrn Serkan Arabaci versendet worden ist. Diese Art der Werbung sei nach dem BGH-Urteil vom 12.09.2013, AZ I ZR 208/12 unzulässig, soweit der Emailempfänger dem Versand vorher nicht eingewilligt hat. Eine ausdrückliche Einwilligung von Herrn Serkan Arabaci in diese Werbe-Email läge nicht vor. Unerheblich sei weiterhin, ob der Versand durch den Abgemahnten oder eine dritte Person erfolgt sei.

 

Die Abmahnung von Serkan Arabaci

Herr Serkan Arabaci beruft sich insoweit auf den Leitsatz des BGH aus dem genannten Urteil, welcher lautet:

 

„Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst.“

 

Bis zum 29.06.2015, 15:00 Uhr soll der Abgemahnte nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben. Ferner wird er aufgefordert, gemäß § 34 BDSG Auskunft darüber zu erteilen, welche Daten über Herrn Serkan Arabaci gespeichert sind und zu welchem Zweck, ferner mitzuteilen, aus welcher Quelle der Abgemahnte die Daten erhalten hat. Sofern eine Weitergabe der Daten stattfand, verlangt Rechtsanwalt Sascha Schiller, dass ihm alle weiteren Empfänger der Daten genannt werden. Der Abmahnung liegt eine Vollmacht vom 20.05.2015 von Herrn Serkan Arabaci bei und auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

 

Serkan Arabaci Abmahnung wegen E-Mail Werbung

Unverlangte Email-Werbung ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Ich unterstelle, dass jeder täglich von uns seinen Posteingang nach Spam-Emails aussortieren muss. In den wenigsten Fällen sind die Adressaten dieser Email-Werbung in Deutschland ansässig, sondern haben vielmehr ihren Sitz im Ausland, wo eine Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nahezu zwecklos erscheint. In Fällen wie dem vorliegenden ist es in der Tat für Herrn Serkan Arabaci ärgerlich, mit derartigen Spam-Emails belästigt zu werden. Shop-Betreiber mit einer Email-Empfehlungsfunktion sollten ihre Internetpräsenz überarbeiten, um sicherzustellen, dass auch wirklich nur Empfänger Werbe-Emails erhalten, die zuvor ausdrücklich in deren Empfang eingewilligt haben.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Herrn Serkan Arabaci erhalten haben, dann helfe ich Ihnen gern bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Abmahnung Serkan Arabaci

wegen Spam-Emails

vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Schiller

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.