Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fechner aus Hamburg wegen angeblicher Markenverletzung vom 30.01.2015 vorgelegt. Diese wurde im Namen der SES Digital Distribution Services S.a.r.l. („SDDS“) aus Luxemburg und der HD PLUS GmbH aus Unterföhring ausgesprochen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigt Smartcards unter unerlaubter Nutzung der Marke HD+ zu bewerben und zu vertreiben und damit die Rechte der Abmahner zu verletzen.

 

Die SES Digital Distribution Services sei nach den Ausführungen in der Abmahnung Inhaberin der Gemeinschaftsmarke 8179376 HD+. Ein Auszug aus dem Markenregister wurde der Abmahnung beigelegt.

 

Abmahnung SES Digital Distribution Services S.a.r.l. und HD PLUS GmbH

 

Die HD PLUS GmbH verfügt über Unternehmenskennzeichenrechte an der Bezeichnung und vertreibt als verbundenes Unternehmen der „SDDS“ mit deren Zustimmung u.a. Smartcards und CI-Module mit der Marke HD+. Zudem gestattet sie Receiver-Herstellern, die einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben, die Nutzung der Marke und die Integration einer Smartcard in die Receiver.

 

Module, aktuell im Standard CI+, werden dabei in Kombination mit einer Smartard in gemeinsamer Originalverpackung vertrieben. Auch Smartcards ohne weiter Komponenten werden in einer eigenen Originalverpackung angeboten. Die Verpackung trage mehrfache Kennzeichnungen der Abmahner und gibt dabei direkt von außen erste Hinweise auf die Nutzung, Laufzeit, Bedienhinweise, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HD PLUS GmbH und weitere Informationen wie Widerrufsbelehrung etc. Auch bei Vertrieb von Smartcards, die im Receiver integriert sind, werden die AGBs samt weiterer Informationen beigefügt. Der Receiver sei sodann ebenfalls Originalverpackt mit sämtlichen von außen ersichtlichen Hinweisen. Die verschlossene Originalverpackung dient für jeden beschriebenen Fall als Warensiegel, das Originalität, Neuheit und Unversehrtheit der Ware garantiert.

 

Die Abmahner haben nunmehr festgestellt, dass der Abmahner auf der Verkaufsplattform eBay neue CI-Module sowie Smartcards unter der Marke HD+ gewerbsmäßig bewirbt, anbietet und verkauft, so der Vorwurf in dem Abmahnschreiben.

 

Der Abgemahnt nutze in seiner Werbung Abbildungen von CI-Modulen und Smartcards, die jeweils die Marke HD+ zeigen. Dabei habe er den Artikelzustand des C-Moduls als neuen Artikel in ungeöffneter Originalverpackung beschrieben und im Angebotstext den Hinweis „Neues HD+ Modul“ hinterlegt. Zudem weise der Abgemahnte jedoch auch darauf hin, dass das CI-Modul ohne HD Karte geliefert wird.

 

SES Digital Distribution Services S.a.r.l. und HD PLUS GmbH Abmahnung

 

Die Rechtsanwälte Fechner fügen bezüglich dieser Ausführungen Auszüge des streitgegenständlichen eBay-Angebotes bei.

 

Des weiteren wurde ein Testkauf getätigt, mit dem angeblich bestätigt wird, dass die CI-Module nicht nur ohne Smartcard, sondern auch ohne Originalverpackungen und ohne Begleitmaterialien, insbesondere AGB der HD PLUS, verkauft/ geliefert werden. Es wird einfach davon ausgegangen, dass es sich bei den angebotenen Smartcards ebenso verhält.

 

In dem mit Testkauf erworbene CI-Modul war nach Ausführungen in der Abmahnung ursprünglich eine Smartcard integriert, sodass die Abmahner davon ausgehen, dass der Abgemahnte selbst die Originalverpackung geöffnet und die Komponenten getrennt habe, um diese dann einzeln zu verkaufen.

 

Das Verhalten des Abgemahnten verletze die Kennzeichenrechte der Abmahner. Der Abgemahnte nutze nämlich die geschützten Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr und biete mit dieser Marke gekennzeichnete Waren an. Es sei unerheblich, dass CI-Module und Smartcards ursprünglich mit Zustimmung der Abmahner mit ihrer Marke versehen wurden. Sie könne sich dem weiteren Vertrieb der Ware widersetzen, wenn berechtigtes Interesse bestehe. Dies sei vorliegend der Fall, da der Abgemahnte den Zustand der Ware verändert habe. Der Kunde erhalte damit nicht den Leistungsumfang, den er bei die Kennzeichen der Abmahner tragenden Produkten erwartet. Ein Markeninhaber brauche eine derartige Zustandsveränderung nicht hinzunehmen.

 

Der Vertrieb von mit Kennzeichen der Abmahner versehenen Produkten ohne Verpackung und ohne Nutzungsbedingungen droht den Verbraucher zu enttäuschen und damit die Wertschätzung der Marke und Unternehmenskennzeichen der Abmahner und der hierunter vertriebenen Produkte erheblich zu beeinträchtigen. So die Argumentation der Kanzlei Fechner.

 

Des weiteren seien Smartcards ein empfindliches Produkt, dass sorgfältig gelagert und verpackt werden müsse. Bei dem vom Abgemahnten ohne Verpackung auf den Markt gebrachten Produkten könne nicht sichergestellt werden, dass diese keine Schäden erleiden. Mängel an der Funktion der Produkte würden auf die Abmahner zurückfallen.

 

Rechtsanwälte Fechner Abmahnung

 

Durch die Smartcard wird eine Vertragsbeziehung zwischen der HD PLUS und dem Nutzer eingegangen. Die HD PLUS GmbH übernehme bestimmte Pflichten und andererseits wird dem Kunden ein Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Leistungen gewährt. Die HD PLUS sei gesetzlich dazu verpflichtet, dem Nutzer bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Durch das Handelnd des Abgemahnten, der keinerlei Nutzungsbedingen beifügt, bleibt der Inhalt des Vertrages mangels schriftlicher Fixierung unklar. Der Abgemahnte verursache, dass ein Vertrags zu Lasten Dritter geschlossen wird. Der Kunde werde Gesetzesverstöße und Mängel hinsichtlich der fehlenden Informationen der HD PLUS GmbH anlasten.

 

Im Namen der SES Digital Distribution Services S.a.r.l. und der HD PLUS GmbH fordert die Kanzlei Fechner den Abgemahnten auf, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung die Kennzeichen der Abmahner wie beschrieben zu nutzen. Er wird zudem aufgefordert, eine durch eine Vertragsstrafe abgesicherte Unterlassungsvepflichtungserklärung bis zum09.02.2015 abzugeben. Eine derartige Erklärung haben Rechtsanwälte Fechner bereits vorformuliert und der Abmahnung beigefügt.

 

Neben der Unterlassung fordern die Abmahner Auskunft in geordneter, nachvollziehbarer Aufstellung über den Verletzungsumfang, Herkunft und Vertriebsweg. Diesbezüglich habe der Abmahner Namen und Anschriften der Lieferanten sowie der Abnehmer zu nennen und diese mit entsprechenden Belegen nachzuweisen.

 

Kosten der Abmahnung SES Digital Distribution Services S.a.r.l. und HD PLUS GmbH

 

Die Kosten dieser 8-seitigen Abmahnung berechnen Rechtsanwälte Fechner nach einem Gegenstandswert von 500.000,00 €. Die Kosten des Testkaufes in Höhe von 35,00 € werden dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet, sodass dieser insgesamt 4.231,90 € beträgt.

Abmahner: SES Digital Distribution Services S.a.r.l. und der HD PLUS GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Fechner

Stand: 30.01.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.