Gegenstand der Abmahnung

Am 26.07.2016 hat die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH durch die Rechtsanwälte Günther und Pätzhorn, Wiener Straße 49, 01219 Dresden eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Alexandra Rogner.

 

Diese teilt in dem Abmahnschreiben mit, dass ihrer Mandantin feststellen musste, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite im geschäftlichen Verkehr Bekleidungsstücke zum Verkauf anbieten und dabei das Zeichen „Dynamo Dresden“ bzw. „Dynamo“ verwenden würde. So habe er beispielsweise am 21.07.2016 einen „Dresden Kapuzenpullover“ zu einem Preis von 49,99 € zum Kauf angeboten. Dieses Produkt sei angezeigt worden, nachdem man in der Suchmaske die Begriffe „Dynamo Dresden“ bzw. „Dynamo“ eingegeben habe.

 

Die Abmahnung Marke SG Dynamo Dresden

Sodann wird mitgeteilt, dass die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH Inhaberin einer Lizenz unter anderen an den beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken DE 30660457 „SG Dynamo Dresden“ und DE3020140256436 „Dynamo Dresden“ jeweils u.a. für die Warenklasse 25 für Bekleidung sei. Die Abmahnerin sei befugt, sämtliche Dienstleistungen im Bereich Merchandising für den SG Dynamo Dresden e.V., d.h. die Produktion, den Vertrieb und die Werbung von Fan-Artikeln bzw. Merchandiseartikeln ausschließlich und allein zu betreiben. Desweiteren sei sie befugt, im eigenen Namen gegen Dritte wegen Verletzung von Markenrechten des SG Dynamo Dresden e.V. vorzugehen.

 

Verstoß gegen MarkenG

Mit dem o.g. Verhalten verletze der Abgemahnte das Markenrecht des SG Dynamo Dresden e.V. gem. § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, denn er verwende für identische Waren ein Zeichen, welches der Marke des SG Dynamo Dresden e.V. identisch sei, wodurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen bestehe, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke des SG Dynamo Dresden e.V. gedanklich in Verbindung gebracht werde. Dem Abgemahnten werde vorgeworfen, das Zeichen „Dynamo Dresden“ bzw. „Dynamo“ dafür zu verwenden, um (potentielle) Kunden auf seine Produkte aufmerksam zu machen. Damit werde die Herkunftsfunktion der Marke des SG Dynamo Dresden e.V. beeinträchtigt. Denn das Produkt des Abgemahnten werde fehlerhaft als Produkt der Marke „Dynamo Dresden“ dargestellt.

 

Auskunft, Schadensersatz, Unterlassung

Rechtsanwältin Rogner teilt mit, dass ihre Mandantin einen Anspruch auf Unterlassung habe. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung solle bis zum 05.08.2016 abgegeben werden. Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlungen soll der Abgemahnte bis zum 09.08.2016 erteilen. Die sich nach einem Gegenstandswert von 25.000 € berechneten Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.202,00 € netto seien zahlbar bis zum 09.08.2016.

Abmahnung SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Dynamo Dresden“

vertreten durch Rechtsanwälte Günther und Pätzhorn

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.