Gegenstand der Abmahnung

Frau Shafa Mahmud, vertreten durch die Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 07.04.2022 eine Abmahnung ausgesprochen. Es geht um mehrere Fotografien von Schmuck.

 

Frau Shafa Mahmud beauftrage regelmäßig einen professionellen Fotografen eines Fotostudios aus ihrer Stadt, für sie Fotografien ihrer Waren zu fertigen, heißt es in der Abmahnung. Die streitgegenständlichen Bilder seien Teil dieser Aufträge. Über die so erstellten Bilder habe Frau Shafa Mahmud vertraglich eine Exklusivlizenz vereinbart, die unter anderem auch die Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) umfasse.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum Donnerstag, den 21. April 2022 gefordert.

 

Auskunft wird bis zum 25.04.2022 gefordert

 

Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 36.000 EUR, mithin 1.751,80 EUR brutto, gefordert

Abmahner: Frau Shafa Mahmud

 

Vertreter des Abmahners: Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern

 

Stand: 04/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.