Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Jochen Jüngst, Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg hat am 18.5.2017 eine Abmahnung im Auftrag der Firma SHDE UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin über ihre Onlineshops Hochzeits-Accessoires, Grabschmuck und Dekorationsartikel aller Art vertreibe, unter anderem auch zwei nachstehend abgebildete Herzen.

 

Urheberrechtsverletzung an Grabherzen als Abmahngrund

Die dargestellten Produkte seien nach den Entwürfen der Geschäftsführerin seiner Mandantin in ihrem Auftrag produziert worden. Diese sei u.a. verantwortlich für die Form- und Farbgebung der Grabherzen, die Applikation der Rose darauf sowie die verwendete Schrift, so Rechtsanwalt Jüngst. Weiterhin sei die Geschäftsführerin der SHDE UG Urheberin der auf den Grabherzen dargestellten Gedichte bzw. Texte „Immer, wenn wir von dir erzählen, fallen Sonnenstrahlen in unsere Seelen. Unsere Herzen halten dich gefangen, so als wärst Du nie gegangen“ und „Eine Stimme, die uns vertraut war schweigt, ein Mensch, der uns lieb war, ging von uns. Was uns bleibt sind Liebe, Dank und Erinnerung“. Die Geschäftsführerin der Abmahnerin habe die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihrem Werk auf diese übertragen. Weiter heißt es sodann, dass die oben dargestellten Grab- bzw. Trauerherzen seiner Mandantin Werke der angewandten Kunst im Sinne des §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG seien. Die SHDE UG sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte nach ihrem Muster gefertigte Grabherzen in seinem Onlineshop bewerbe bzw. zum Kauf anbiete. Es handele sich offensichtlich um Kopien der Produkte der Abmahnerin.

 

Unlauterer Wettbewerb durch fehlendem Link auf OS-Plattform

Des Weiteren habe die Abmahnerin bei einer Überprüfung des Onlineshops des Abgemahnten weitere Rechtsverstöße festgestellt. So stelle er keinen Link zur OS-Plattform zur Verfügung. Die von ihm verwendete Anbieterkennzeichnung sei nicht vollständig, da der Abgemahnte seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angebe. Zudem informiere er seine Kunden nicht vor Abgabe ihrer Vertragserklärung über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, ab sofort die oben bezeichneten Rechtsverstöße zu unterlassen und bis zum 25.5.2017 eine die Wiederholungsgefahr beseitigende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Weiterhin sei er der SHDE UG gegenüber zum Ersatz der ihr durch die Einschaltung des Unterzeichners entstandenen Anwaltskosten verpflichtet, so Rechtsanwalt Jochen Jüngst. Diese betragen 1.044,40 EUR nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR.

Abmahnung SHDE UG (haftungsbeschränkt)

wegen Urheberrechtsverletzung an Grabherz, Wettbewerbsverstoß durch fehlendem Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.