Gegenstand der Abmahnung

Am 27.2.2017 haben die Rechtsanwälte Sievers & Coll., Olympische Straße 10, 14052 Berlin im Auftrag von Frau Angelika Antl eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Florian Sievers. Dieser teilt mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die Verletzung von Urheberrechten seiner Mandantschaft sei. Diese sei Urheber des nachfolgend abgebildeten Lichtbilds.

 

Von Angelika Antl Abmahnung erhalten?

Wie Angelika Antl feststellen musste, nutze der Abgemahnte auf seiner Internetseite dieses Lichtbildwerk. Der Abmahnerin sei aufgefallen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens das dargestellte Bild unter den genannten URL sowohl unerlaubt vervielfältige i.S.d. § 16 UrhG, als auch unerlaubt öffentlich zugänglich i.S.d. § 19a UrhG gemacht habe. Frau Antl habe der Verwendung des Bildes weder zugestimmt, noch diese im Nachhinein genehmigt. Die Bildnutzung sei rechtswidrig gewesen, so Rechtsanwalt Sievers. Der Abgemahnte verstoße gegen die ausschließlich seiner Mandantschaft zustehenden Rechte an dem Lichtbildwerk.

 

Wegen der unerlaubten Verwendung der Fotografie stehe dieser gem. § 97 UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu. Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, könne er die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausräumen, indem er sich gegenüber Frau Antl zur Unterlassung verpflichte und für den Fall der Zuwiderhandlung eine ausreichend hohe Vertragsstrafe verspreche. Es ergeht sodann der Hinweis, dass lediglich das Einstellen der rechtsverletzenden Handlung nicht ausreichend sei. Der Eingang einer entsprechenden Erklärung werde bis zum 6.3.2017, 12:00 Uhr erwartet.

 

Weiterhin habe der abgemahnte gem. § 101 UrhG 242, 259, 260 BGB unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials zu erteilen. Diese Auskunft sei bis zum 6.3.2017, 12:00 Uhr zu erteilen.

 

Es werde darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwälte Sievers & Coll. bei nicht oder nicht vollständiger Erfüllung innerhalb der gesetzten Frist bereits jetzt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche beauftragt seien. Kosten werden mit der Abmahnung (noch) nicht geltend gemacht.

Abmahnung Angelika Antl

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Sievers & Coll.

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.