Gegenstand der Abmahnung

Am 13.1.2020 hat die Hoyng Reimann Osterrieth Köhler Haft Monégier du Sorbier Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf im Auftrag der Signify Holding B.V. eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Thomas Schmitz.

 

Markenrechtsverletzung Marke „HUE“ führt zu Signify Holding B.V. Abmahnung

Die Signify Holding B.V. sei alleinige und ausschließlich berechtigte Inhaberin der internationalen Marke „HUE“, die unter der Nummer IR 1328134 eingetragen sei und für die Waren der Klassen 09 und 11, insbesondere für Steuergeräte und elektronische Beleuchtungskomponenten für so genannte „Solid State“-Beleuchtung oder LED-Beleuchtung sowie elektrische Lampen, Beleuchtungskörper und Beleuchtungsanlagen, die jeweils durch ein Kommunikationsnetz mittels eines Schalters, der digitale Endgeräte zum Senden und Empfangen von digitalen Daten gesteuert werden Schutz beanspruche. Die Marke sein in Kraft. Eine Kopie des Registerauszugs liege bei.

 

Die Signify Holding B.V. habe kürzlich feststellen müssen, dass der Abgemahnte unter seiner Domain unter den Bezeichnungen „Philips“ und/oder „Philips Hue“ und/oder „Hue Philips“ Steuergeräte und Beleuchtungskörper anbiete, die mittels eines Schalters, der digitale Daten senden und empfangen kann oder mittels tragbarer und mobiler digitaler Endgeräte zum Senden und Empfangen von digitalen Daten gesteuert werden. Die von dem Empfänger des Abmahnschreibens verwendete Domainbezeichnung sowie die von diesem vertriebenen Produkte seien identisch mit der internationalen Marke der Abmahnerin und den Waren, für die diese Schutz beanspruche, so dass eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 iVm § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG bestehe. Zudem verletze er die Rechte an der bekannten Philips-Marke, an der die Signify Holding B.V. eine Lizenz besitze.

 

Zwar dürfe der Abgemahnte Originalprodukte seiner Mandantin, die er rechtmäßig erworben habe, anbieten und bewerben. Hierbei dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um einen offiziellen Shop der Signify Holding B.V. handele.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sei er daher gegenüber der Abmahnerin u.a. zur Unterlassung der Benutzung des Domainnamens und/oder Wort-Bild-Markeen „Philips“ und/oder „Philips Hue“ und/oder „Hue Philips“ im geschäftlichen Verkehr verpflichtet. Darüber hinaus sei er zur Schadensersatzzahlung und Auskunftserteilung verpflichtet.

 

Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 16.1.2020, 12:00 Uhr eingeräumt.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 50.000 € geltend gemacht (= 1.822,96 EUR).

Abmahnung Signify Holding B.V.

wegen Markenrechtsverletzung Marke „HUE“

vertreten durch Rechtsanwälte Hoyng Rokh Monegier

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.