Gegenstand der Abmahnung

Am 4.7.2019 haben die Heidrich Rechtsanwälte, Vahrenwalder Straße 255, 30179 Hannover im Auftrag von Frau Simone Breuer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Nick Akinci.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Simone Breuer Abmahnung

In dem mir vorliegenden Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass er zwei Fotografien verwende, an welchen Frau Simone Breuer das alleinige Nutzungsrecht zustehen würde. Sie habe die Fotografien selbst gefertigt, weshalb sie gemäß § 72 UrhG alleine Rechteinhaberin sei. Die Verwendung des Bildmaterials sei ohne die Zustimmung der Abmahnerin rechtswidrig. Sie habe zu keinem Zeitpunkt gestattet, die Bildnisse zu verwenden. Die Einbindung des Bildmaterials auf der Webseite des Abgemahnten stelle eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar. Ferner liege darin eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Aufgrund dieser Rechtsverletzungen würden Frau Simone Breuer Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 97a UrhG gegen den Abgemahnten zustehen, so die Heidrich Rechtsanwälte weiter.

 

Der Abgemahnte habe die streitgegenständlichen Lichtbildwerke zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Des Weiteren habe sie Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Für die Berechnung des Schadensersatz sei Frau Simone Breuer berechtigt im Wege der Lizenzanalogie vorzugehen. Die Einräumung einer einfachen Bildlizenz lasse sie sich als erfolgreiche Influencerin mit einer Followerzahl von über 350.000 regelmäßig mit mindestens 1.800,00 Euro vergüten. Es werde ein Schadensersatz von 2.700,00 EUR geltend gemacht.

 

Desweitern sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, Auskunft gemäß § 101 UrhG zu erteilen.

 

Ferne habe die Abmahnerin einen Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 958,19 EUR (Gegenstandswert: 12.000 EUR).

 

Für die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 3.658,19 EUR, der Erteilung der Auskunft sowie zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 15.7.2019 gesetzt.

Abmahnung Simone Breuer

wegen Urheberrechtsverletzung an zwei Lichtbildern

vertreten durch Heidrich Rechtsanwälte

Stand: 07/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.