Gegenstand der Abmahnung

Am 16.1.2017 haben die Rechtsanwälte Estel & Feise, Reichsstraße 5, 14052 Berlin im Auftrag von Frau Simone Sommer, Inhaberin der Firma Bau- und Industrietechnik eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Estel. Dieser teilt mit, dass seine Mandantschaft im Internet handele u.a. auch mit Gummiketten verschiedenster Art und diese an Händler an Verbraucher verkaufen würde.

 

Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei Estel & Feise sei ein Wettbewerbsverstoß auf der Handelsplattform eBay, wo der Abgemahnte in seinem Shop u.a. ebenfalls Gummiketten bundesweit zum Verkauf im Wege des Versandhandels anbiete.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Dabei erteile er Verbrauchern gegenüber vor Abgabe ihrer Bestellerklärung keine Widerrufsbelehrung. So sei in einem zitierten Angebot unter der Überschrift „Widerrufsbelehrung“ deutlich aufgeführt: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“

 

Verbrauchern stünde jedoch ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu.

 

Seiner Verpflichtung zur Zurverfügungstellung einer Widerrufsbelehrung komme er auch nicht dadurch nach, indem er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Musterwiderrufsformular bereithalte. Des Weiteren komme kein Verbraucher auf die Idee, in den AGB`s nach einer Widerrufsbelehrung zu suchen, wenn er zuvor unter der Überschrift Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen worden sei, dass der Verkäufer den Artikel nicht zurücknehme.

 

Des Weiteren gebe der Abgemahnte in dem Angebot auch nicht das Registergericht an, bei dem das von ihm vertretene Unternehmen registriert sei.

 

Die Verpflichtung zur Angabe eines Registergerichts folge aus § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG.

 

Im Auftrag ihrer Mandantschaft mahnen die Rechtsanwälte Estel und Feise den Abgemahnten daher ab und fordern ihn auf, „es zu unterlassen, im Internet den Abschluss von Fernabsatzverträgen für Gummiketten anzubieten und dabei 1) in der Anbieterkennzeichnung nicht das Registergericht sondern lediglich die entsprechende Registernummer anzugeben und/oder 2) Verbrauchern gegenüber vor Abschluss ihrer Vertragserklärung keine Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen.“ Er werde aufgefordert, die oben aufgeführten Wettbewerbshandlungen sofort zu unterlassen und bis zum 26.01.2017, 14 Uhr, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bestehe bei einer berechtigten Abmahnung ein Anspruch auf Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die der Frau Simone Sommer durch diese Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 € netto bis zum 31.1.2017 zu zahlen. Die Kosten würden sich nach einem Gegenstandswert von 30.000 € berechnen.

Abmahnung Simone Sommer, Fa. Bau- und Industrietechnik

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, keine Angabe zum Registergericht

vertreten durch Rechtsanwälte Estel & Feise

Stand: 16.1.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.