Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 5.10.2017 hat die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen im Auftrag von Frau Sjöfn Müller Thor eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jan B. Heidicker. Dieser teilt mit, dass dem Abgemahnten möglicherweise bekannt sei, dass seine Mandantin ebenfalls unter anderem Haushaltswaren, insbesondere Ausstechformen in Form von Fondant-Ausstechern gewerblich anbiete.

 

Täuschung über Gewerblichkeit führt zu Sjöfn Müller Thor Abmahnung

Weiter heißt es in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben, dass der Grund seiner Beauftragung das als privater Account getarnte Konto des Abgemahnten auf eBay sei. Da auch er wie seine Mandantin gleichartige Artikel an die gleichen Endverbraucherkreise über den Fernabsatz veräußere, liege zwischen ihm und Frau Sjöfn Müller Thor ein auch das für die Abmahnung erforderliche Wettbewerbsverhältnis vor. Diese habe feststellen müssen, dass er eine erhebliche Anzahl von Artikeln bereits verkauft habe, ohne dabei anzugeben, dass es sich bei ihm um einen gewerblichen Verkäufer im Rechtssinne handele. In diesem Zusammenhang sei zunächst festgestellt worden, dass der Abgemahnte allein im Zeitraum der letzten 12 Monate 136 Bewertungen als Verkäufer erhalten habe. Hierbei ergebe sich die gewerbliche Eigenschaft vor allen Dingen daraus, dass er vermehrt gleichartige, sowie insbesondere auch neue Artikel, angeboten habe. Darüber hinaus halte er zum Zeitpunkt des 2.10.2017 insgesamt 30 Angebote vor.

 

Durch den Auftritt als privater Verkäufer wolle der Abgemahnte sich bewusst den gesetzlichen Anforderungen entziehen, denen gewerbliche Verkäufer unterliegen, so Rechtsanwalt Heidicker. Ihm werde wettbewerbsrechtlich u.a. vorgeworfen keine vollständige Anbieterkennzeichnung vorzuhalten, keine Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, zu machen, nicht über die Vertragstextspeicherung zu informieren und keine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Auch Angaben zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht und ein fehlender Link zur OS-Plattform werden von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker moniert.

 

Aufgrund dessen würden der Frau Sjöfn Müller Thor zunächst Unterlassungsansprüche zustehen. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 13.10.2017 gesetzt. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, habe seine Mandantin ihn bereits jetzt beauftragt, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten, heißt es in dem mir vorliegenden Schreiben weiter.

 

Durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Heidicker seien der Abmahnerin Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet sei. Zur Zahlung der Kosten i.H.v. 1.242,84 € (Gegenstandswert: 25.000,00 €) werde eine Frist bis zum 20.10.2017 gesetzt.

Abmahnung Sjöfn Müller Thor

wegen unvollständiger Anbieterkennzeichnung, fehlendem Link auf OS-Plattform, fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Kanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.