Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment, Meinekestraße 4, 10719 Berlin haben am 22.2.2019 im Auftrag der Firma Skoda AUTO a.s. eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Eva Maierski. Anlass des Schreibens sei das Anbieten und Vertreiben von gefälschten Skoda-Emblemen für Radnabenkappen über die deutsche Verkaufsplattform amazon.de durch den Abgemahnten. Dadurch verletze die Markenrechte ihrer Mandantin.

 

Skoda AUTO a.s. Abmahnung erhalten

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment teilen mit, dass ihre Mandantin mit einer über 100-jährigen Unternehmensgeschichte eine der ältesten Automobilhersteller der Welt sei. Mit ihrem inzwischen weltweit in über hundert Absatzmärkten vertriebenen Fahrzeuge gehöre ihre Mandantin zu den beliebtesten und führenden Automarken.

 

Zur Sicherung ihrer Rechte verfüge die Skoda AUTO a.s. über einen umfangreichen Markenschutz. Zu den zugunsten ihrer Mandantin für unter anderem Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör eingetragenen Marken würden nachfolgend dargestellte Wort- und Bildmarken gehören. Die Marken seien ausgesprochen bekannt und deshalb auch gegen alle Formen der Rufausbeutung geschützt (Art. 9 (2) lit. c) UMV).

 

Die Abmahnerin habe kürzlich feststellen müssen, dass der Abgemahnte über amazon.de unter Verwendung der Marke „ŠKODA“ und des geschützten „VRS-Logos“ Embleme für Radnabenkappen zum Verkauf anbiete. Die Abmahnerin stelle derartige Embleme für Radnabenkappen nicht her. Es handele sich bei den von dem Abgemahnten angebotenen Produkten daher per se um Fälschungen. Dadurch verletze er die Markenrechte der Skoda Auto a.s..

 

Er werde daher aufgefordert bis zum 8.3.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Des Weiteren habe er bis zum 8.3.2019 umfassend Auskunft über die erteilen und die noch in seinem Besitz befindlichen gefälschten Embleme zu vernichten. Auf Basis der erteilten Auskünfte sei er ihrer Mandantin zum Schadensersatz verpflichtet. Bereits jetzt werde der Abgemahnte aufgefordert zu bestätigen, dass er einen Schadensersatzanspruch der Abmahnerin dem Grunde nach anerkennen würde.  

 

Ebenfalls binnen dieser Frist habe er nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag die der Abmahnerin durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 200.000 EUR berechnet, summieren sich auf 2.636,90 EUR und seien zahlbar bis zum 8.3.2019.

Abmahnung Skoda Auto a.s.

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Skoda“, „VRS“

vertreten durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Stand: 02/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.