Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Rechtsanwälte SKW Schwarz, Mörfelder Landstraße 117, 60598 Frankfurt/Main vom 31.08.2016 im Auftrag der Bugatti International S.A. liegt mir zur Überprüfung vor. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Magnus Hirsch. Dieser teilt mit, dass die Bugatti International S.A. Inhaberin einer Vielzahl von nationalen und europäischen (Unions-)Marken „Bugatti“ sei, etwa unter anderem eingetragen für Waren der Klasse 20, insbesondere Möbel. Die Marke „Bugatti“ sei zudem eine bekannte Marke, so dass diese auch ohne Eintragung geschützt sei und zum anderen auch jeder Verwendung für andere Produkte als Kraftfahrzeuge entgegengehalten werden könne.

 

Markenrechtsverletzung Marke „Bugatti“ – Abmahnung erhalten?

Die Rechtsanwälte SKW Schwarz führen aus, dass ihre Mandantin mitgeteilt habe, dass der Abgemahnten Betten unter Verwendung der Marke „Bugatti“ anbieten würde. Nach Art. 9 Abs. 1 a-c UMV (Unionsmarkenverordnung) und § 14 Abs. 2 Nr. 1-3 MarkenG sei es dem Abgemahnten untersagt, ohne Zustimmung der Abmahnerin im geschäftlichen Verkehr derartige Produkte anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen.

 

Die Wiederholungsgefahr, die aufgrund des bereits erfolgten Verstoßes vermutet werde, könne der Abgemahnte nur dadurch ausräumen, dass dieser gegenüber der Bugatti S.A. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben würde. Darüber hinaus habe die Abmahnerin nach Art. 102 Abs. 2 UMV in Verbindung § 18 Abs. 1 MarkenG einen Anspruch auf Vernichtung aller sich im Besitz oder Eigentum des Abgemahnten befindlichen, widerrechtlich gekennzeichneten Produkte. Über die Vernichtung der Ware habe der Empfänger des Abmahnschreibens einen geeigneten Nachweis zu erbringen sowie die widerrechtlichen gekennzeichneten Produkte zurückzurufen oder anderweitig aus den Vertriebswegen zu entfernen.

 

Darüber hinaus sei er verpflichtet, unverzüglich Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Produkte zu erteilen. Diese Auskunft müsse Angaben über Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber sowie die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Produkte enthalten.

 

Schließlich sei der Abgemahnte verpflichtet, den Schaden, der durch die vorgenannte Verletzungshandlung entstanden sei oder noch entstehen könne, zu ersetzen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, sich gegenüber der Bugatti International S.A. zu verpflichten, die oben bezeichneten Verletzungen der Marken der Abmahnerin und natürlich auch alle kerngleichen Verstöße ab sofort zu unterlassen und die weiteren Ansprüche anzuerkennen. Den Eingang einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde bis spätestens zum 09.09.2016 erwartet.

Abmahnung Bugatti International S.A.

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Bugatti“

vertreten durch Rechtsanwälte SKW Schwarz

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.