Gegenstand der Abmahnung

Am 21.2.2019 hat die IT-Recht Kanzlei, Alter Messplatz 2, 80339 München im Auftrag der Smedbo GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Felix Barth. Grund seiner Beauftragung sei die unberechtigte Verwendung geschützten Bildmaterials der Abmahnerin.

 

Abmahnung von Smedbo GmbH erhalten?

Rechtsanwalt Felix Barth teilt dem Empfänger des Abmahnschreibens mit, dass sein Mandant ihm als Hersteller hochwertiger Produkte aus dem Bereich Badaccessoires bekannt sein dürfte. Die Smedbo GmbH sei in diesem Segment Marktführer in Skandinavien und auch im restlichen Europa zunehmend erfolgreich vertreten. Sämtliches Bildmaterial zur Bewerbung ihrer Produkte habe die Abmahnerin unter hohem Kosten- und Zeitaufwand herstellen lassen.

 

Sie habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay mehrfach Bildmaterial von ihr zur Bewerbung seiner Angebote verwendet habe. Es handele sich jeweils um geschütztes Bildmaterial der Smedbo GmbH.

 

Die IT-Recht Kanzlei führt weiter aus, dass es für die Gewährung urheberrechtlichen Schutzes bei Lichtbildern nicht auf die sog. „Schöpfungshöhe“ ankomme. Denn Lichtbilder seien nach § 72 UrhG stets urheberrechtlich geschützt. Davon abgesehen seien es sehr hochwertige Bilder. Hinsichtlich des genannten Bildmaterials sei die Abmahnerin Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sie habe ihre Bevollmächtigten davon in Kenntnis gesetzt, dass der Abgemahnte keine vertragliche Berechtigung zur Nutzung oder Bearbeitung des Bildmaterials habe – die von diesem vorgenommene Bearbeitung sei als rechtswidrig erfolgt.

 

Der Empfänger des mir vorliegenden Abmahnschreibens werde aufgefordert, sein beanstandetes urheberrechtswidriges Verhalten sofort zu unterlassen, alle etwaigen urheberrechtswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden und bis spätestens zum 28.02.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus könne ihr Mandant wegen der urheberrechtswidrigen Nutzung der Fotografien gemäß §§ 101 a UrhG, 242, 259, 260 BGB einen Auskunftsanspruch gegen den Abgemahnten geltend machen. Die Erteilung der Auskünfte werden ebenfalls bis zum 28.2.2019 erwartet. Danach werde die IT-Recht Kanzlei den der Abmahnerin zustehenden Schadensersatz berechnen. Sofern die weiteren Ansprüche umfänglich erfüllt werden würden, biete die Smedbo GmbH bereits jetzt an, durch die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von lediglich insgesamt 350,00 EUR (für 7 Lichtbilder, Anm. des Verfassers) den Auskunfts- und Schadensersatzanspruch abzugelten. Auf die weitere Durchsetzung beider Ansprüche werde die Abmahnerin in diesem Fall verzichten.

 

Nach § 97 UrhG bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag sei er außerdem verpflichtet, die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 35.000,00 EUR geltend gemacht und summieren sich auf 1.474,89 EUR. Der Abgemahnte werden aufgefordert, die Gesamtzahlung i.H.v. 1.824,89 EUR bis zum 28.2.2019 vorzunehmen.

Abmahnung Smedbo GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

vertreten durch IT-Recht Kanzlei

Stand: 02/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.