Gegenstand der Abmahnung

Am 5.7.2017 haben die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts, Bundesplatz 1, 10715 Berlin im Auftrag von Herrn Alexander Limbach eine Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt Jost Jakob, der Sachbearbeiter des mir vorliegenden Schreibens, teilt hierin mit, dass sein Mandant Inhaber der Firma Style-Photography sei.

 

Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird geschrieben, dass der Abmahner Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem als Anlage 1 beigefügten Bild sei, welches ein orangefarbenes Männchen neben einem Haus sowie eine Energietabelle zeige. Das Bild sei von Herrn Alexander Limbach erstellt worden. Als Urheber des Bildes habe dieser kürzlich im Beisein eines Zeugen Kenntnis davon erlangt, dass der Abgemahnte das Bild auf seiner Internetseite abbilde.

 

Da Herrn Alexander Limbach nicht bekannt sei, ob der Empfänger des Abmahnschreibens für die Verwendung des Bildes eine Lizenz erworben habe, werde er um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja welche Lizenz der Nutzung zugrunde liegen würde. Sollte das Bild ohne Nutzungsrecht verwendet worden seien, wovon die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts derzeit bis zum Beweis des Gegenteils ausgehen würden, gelte folgendes:

 

Die rechtswidrige Nutzung verstoße gegen die ausschließlich dem Abmahner zustehenden Rechte der Vervielfältigung gem. § 16 UrhG und darüber hinaus der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG. Zudem werde auf der Internetseite des Abgemahnten nicht auf die Urheberschaft ihres Mandanten an dem Bild hingewiesen, so dass auch ein Verstoß gegen § 13 UrhG vorliegen würde. Dieser sei nicht gewillt, diese Rechtsverletzung zu dulden. Er mache deshalb dem Abgemahnten gegenüber seine Ansprüche gem. §§ 97 Abs. 1, 101 und 101a UrhG auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie Löschung gem. § 98 Abs. 1 UrhG geltend.

 

Der entstandene Schaden bemesse sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie. Hiernach werde ein fiktiver Vertrag zwischen dem Abgemahnten und Herrn Alexander Limbach zugrunde gelegt. Die Lizenzgebühr für die von diesem vorgenommene Nutzung des Bildes betrage 450,00 € und verdoppele sich gem. ständiger Rechtsprechung auf insgesamt 900,00 €, da unter dem Bild nicht der Urheber benannt sei.

 

Eine Unterlassungserklärung werde bis zum 12.7.2017, 12:00 Uhr gefordert. Die Rechtsanwaltsgebühren würden nach einem Gegenstandswert von 8.100,00 € berechnet und seien zahlbar bis zum 12.7.2017.

Abmahnung Alexander Limbach

wegen Urheberrechtsverletzung an Bild

vertreten durch Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.