Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Spigen Korea Ltd. vom 11.12.2014 vertreten durch die Diesel Schmitt Ammer  Rechtsanwälte. Es wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier für den Auftraggeber Spigen Korea Ltd. vorgelegt. Es geht in der Abmahnung um einen angeblichen Markenrechtsverstoß zum Nachteil der Spigen Korea Ltd.

 

Abmahnung Spigen Korea Ltd. was tun?

 

Die  Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer  führen in der Abmahnung aus, dass die Spigen Korea Ltd. Inhaberin der unter der Nummer 1142462 eingetragenen internationalen Marke „Spigen“ sei. Markenschutz bestünde hierbei insbesondere auch für die in Deutschland über einen Generalimporteur vertriebenen Artikel aus dem Bereich Mobilfunk- und Computerzubehör, insbesondere Schutzhüllen für Mobiltelefone und Tabletcomputer. Der Abgemahnte soll im Wege des Onlinehandels – beispielsweise über die Verkaufsplattform „eBay“ – Artikel aus diesem Sortiment zum Kauf angeboten haben. Beispielhaft wird auf ein Angebot verwiesen.

 

Spigen Korea Ltd. geht gegen Plagiate vor

 

Testkauf soll Plagiat gewesen sein. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass ein von der Spigen Korea Ltd. in Auftrag gegebener Testkauf bestätigt habe, dass die von dem Abgemahnten offerierten und verkauften Artikel mit der Bezeichnung „Apple iPhone 6 (4,7„) Spigen Case AIR SKIN Hülle Tasche (Soft Clear) – Schwarz“ Plagiate seien. Es wird ausgeführt, dass die Schutzhüllen mit dem Hinweis „Spigen“ beworben würden und außerdem mit der Bezeichnung „Spigen“ gekennzeichnet seien.

 

Spigen Korea Ltd. Abmahnung

 

Die Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte weisen in der Abmahnung darauf hin, dass die zu Gunsten der Spigen Korea Ltd. registrierte Marke IR 1142462 das ausschließliche Nutzungsrecht an der Marke „Spigen“ gewähre. Zugleich sei die Spigen Korea Ltd. gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG berechtigt, Dritten zu untersagen, Produkte unter der geschützten oder einer verwechselbar ähnlichen Markenbezeichnung zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen.

 

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

 

Dieser markenrechtliche Unterlassungsanspruch wird mit dem Abmahnschreiben für die Spigen Korea Ltd. geltend gemacht. Es wird mitgeteilt, dass die durch die beschriebene Erstbegehung entstandene Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne. Es genüge nicht, wenn lediglich das markenrechtswidrige Verhalten eingestellt werden würde, um die Wiederholungsgefahr für die Zukunft auszuschließen.

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Abgemahnte in der Abmahnung aufgefordert, die Nutzung der Marke unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung spätestens bis zum 19.12.2014 unterzeichnet zurückzugeben. Ein Vorschlag für eine solche Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt. Es ergeht sodann der Hinweis, dass eine vorab per Fax übermittelte Unterlassungserklärung nur dann als ausreichende angesehen würde, wenn das Original binnen drei Werktagen bei den Rechtsanwälten Diesel Schmitt Ammer einginge.

 

Die Vertreter: Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte

 

Sodann wird darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass das monierte Angebot als „privat“ bezeichnet wwürde, unbeachtlich sei. Nach Art, Umfang und Gestaltung der Angebote des Abgemahnten bestehe an der Gewerblichkeit der Offerten kein Zweifel, so dass nach Auffassung der Abmahnenden die Markenverletzung im Rahmen einer geschäftlichen Handlung begangen worden sei. Wegen der bereits vollendeten Markenverletzung sei der Abgemahnte gegenüber der Abmahnenden darüber hinaus zur Auskunft und zur Entschädigung verpflichtet.

 

Es ergeht sodann die Aufforderung spätestens bis zum 02.01.2015 eine vollständige und wahrheitsgemäße Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der oben näher bezeichneten Schutzhüllen zu erteilen, insbesondere unter Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und deren Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber sowie – unter Angabe der Mengen – die ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse.

 

Forderungen in der Abmahnung der Spigen Korea Ltd.

 

Dem Abgemahnten wird aufgegeben, innerhalb der vorgenannten Frist auch Rechnung darüber zu legen, im welchem Gesamtumfang von ihm Handy- oder Computerzubehört in der Vergangenheit unter der Bezeichnung „Spigen“ (oder in verwechselbar ähnlicher Weise gekennzeichnet) beworben oder in den Verkehr gebracht worden sei und zwar unter Vorlage eines Verzeichnisses mit der Angabe der einzelnen Werbemaßnahmen und Lieferungen unter Nennung

 

a) der Liefermengen, Typenbezeichnung, Artikelnummern, Lieferzeiten, Lieferpreise, Namen und Anschriften gewerblicher Abnehmer,

 

b) der Gestehungskosten unter Angabe der einzelnen Kostenfaktoren sowie des erzielten Gewinns und unter Angabe der einzelnen Angebote,

 

c) der Angebotsmengen, Typenbezeichnung, Artikelnummern, Angebotszeiten und Angebotspreise sowie der Name und Anschrift der gewerblichen Angebotsempfänger und

 

d) der einzelnen Werbeträger, deren Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet.

 

Schließlich wird der Abgemahnte namens und in Vollmacht der Spigen Korea Ltd. aufgefordert, die im vorbeschriebenen Sinne markenrechtswidrig gekennzeichneten Artikel, die sich in dem unmittelbaren, mittelbaren oder im Eigentum des Abgemahnten befinden, an folgenden Treuhänder der Abmahner zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben:

 

 

Seven Media Systems GmbH in Köln.

 

Kurze Fristen in der Spigen Korea Ltd. Abmahnung

 

Zur Erfüllung der Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflicht wird insgesamt eine Frist bis zum 2.1.2015 gesetzt.

 

Weiter wird ausgeführt, dass unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag der Abgemahnte der Spigen Korea Ltd. die Kosten der Abmahnung zu erstatten habe. Diese Kosten würden sich – vorbehaltlich der zu erteilenden Auskunft und Rechenschaft – in jedem Fall auf 1.973,90 EUR netto belaufen. Der Betrag umfasst die Rechtsanwaltsgebühr nach einem Gegenstandswert von 100.000 EUR inkl. Auslagenpauschale.

 

Weiter wird ausgeführt, dass der Spigen Korea Ltd. Testkaufkosten i.H.v. 103,99 EUR entstanden seien.

 

Zur Zahlung des Gesamtbetrages i.H.v. 2.077,89 EUR gelte ebenfalls die vorgenannte Frist bis zum 02.01.2015. Geldempfangsvollmacht wird in der Abmahnung anwaltlich versichert.

 

Die Unterlassungserklärung der Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte

 

Dann folgt eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit deren Unterzeichnung sich der Unterlassungsschuldner gegenüber der Unterlassungsgläubigerin verpflichten soll,

 

„1. es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Schutzhüllen für Mobiltelefone und/oder Tabletcomputer unter der Bezeichnung „Spigen“ anzubieten oder zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen, wenn es sich nicht um Produkte handelt, die von der Markeninhaberin oder mit deren Willen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland bestimmungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden;

 

2. für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung gegen vorstehende VErpflichtungen an die Unterlassungsgläubigerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu zahlen;

 

3. der Unterlassungsgläubigerin für die Abmahnung entstandenen Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte Diesel | Schmitt | Ammer in Trier in Höhe einer 1,3 Gebühr auf der Basis eines Streitwerts in Höhe von 100.000,00 € sowie die Kosten des Testkaufs in Höhe von 103,99 € zu ersetzen.“

Abmahner: Spigen Korea Ltd.

Vertreter des Abmahners: Diesel Schmitt Ammer  Rechtsanwälte.

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.