Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der smava GmbH durch die Spirit Legal LLP, Anwaltshaus im Messehof, Petersstraße 15, 04109 Leipzig vom 03.06.2015 vorliegen. Rechtsanwalt Peter Hense, der Sachbearbeiter der Abmahnung, teilt mit, dass der Beauftragung folgender Sachverhalte zugrunde liegen würde:

 

Die smava GmbH sei ein großes deutsches Online-Vergleichsportal für Ratenkredite. Nähere Informationen würde man unter der Internetpräsenz www.smava.de finden. Der Begriff „smava“ sei für das Finanzwesen, Geldgeschäfte, Versicherungswesen sowie Dienstleistungen eines Online-Kreditvermittlers seit 10 Jahren markenrechtlich geschützt. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „smava“ als Unternehmenskennzeichen für die unter diesem Namen firmierende und unter www.smava.de im Internet werbende Abmahnerin geschützt.

 

Grund für die Abmahnung der smava GmbH

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte im Rahmen seines Suchmaschinenmarketings rechtsverletzende Werbetextanzeigen bei Suchmaschinen schalten würde, indem er mit dem Begriff „smava“ für ihre Mandantin geschützte Kennzeichen und Marken als das die jeweilige Anzeige auslösende Keyword verwenden würde, so die Kanzlei Spirit Legal. Eine von dem Abgemahnten geschaltete Werbetextanzeige würde auf eine Website für Finanzdienstleistungen weiterleiten, die ausweislich des Impressums von dem Abgemahnten betrieben werde.

 

Durch das Einbuchen von für die smava GmbH geschützten Begriffen als Keyword für bezahlte Suchmaschinenanzeigen und die Schaltung von Werbetextanzeigen, aus denen sich nicht klar und eindeutig ergeben würde, dass diese nicht von der Abmahnerin stammen, verletzte der Abgemahnte die oben genannten Marken- und Kennzeichenrechte.

 

Durch die Benutzung des für die Abmahnerin geschützten Begriffs als anzeigenauslösenden Suchbegriff und die Schaltung einer ihre Herkunft verschleiernden Anzeige nehme ein relevanter Teil der durchschnittlich aufmerksamen Nutzer von Suchmaschinen an, dass es sich hier um einen Anzeigen-Link handele, der unmittelbar zum Rechteinhaber oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen führe. Dies sei tatsächlich jedoch nicht der Fall.

 

Durch die vorliegende Herkunftstäuschung liege zudem ein Wettbewerbsverstoß vor, so dass der Abgemahnte zu Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegenüber der smava GmbH verpflichtet sei.

 

Kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Es wird bis zum 10.06.2015 die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert sowie Auskunft zu erteilen, über den Zeitraum, in der die Verletzungshandlungen stattgefunden haben, den Umfang, die Häufigkeit der Nutzung und die Aufrufe der mit den betreffenden Werbetextanzeigen verknüpften Angebotsseiten und die Anzahl der darüber generierten Geschäftsabschlüsse, Gestehungskosten und Gewinne.

 

Rechtsanwalt Hense teilt mit, dass sollte der Abgemahnte die obenstehenden Auskunftsansprüche nicht, unvollständig oder unrichtig erfüllen, die gerichtliche Sicherung und Herausgabe der entsprechenden Daten erzwungen werden würden. Dazu würden insbesondere Daten von Webanalysesystemen, Server-Logfiles sowie Trackingdaten von dem Abgemahnten und seinen Dienstleistern gehören. Die Kosten dieser Maßnahme hätte der Abgemahnte wiederum zu tragen.

 

Abmahnkosten nach Streitwert 50.000 EUR

Darüber hinaus schulde der Abgemahnte der Abmahnerin die Erstattung der Kosten für die Beauftragung der Legal Spirit Rechtsanwälte nach einem Gegenstandswert von 50.000 €. Die geforderte Summe beläuft sich auf 1.531,90 € netto.

Abmahnung smava GmbH

wegen Kennzeichen- und Markenverletzung „smava

vertreten durch Rechtsanwälte Spirit Legal

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.