Gegenstand der Abmahnung

Am 23.1.2019 hat Rechtsanwalt René R. Euskirchen, An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn im Auftrag der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., Daniel Statt, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abgemahnte würde u.a. in seinem Internet-Shop auf dem Portal eBay als Unternehmer gem. § 141 BGB Artikel der Rubrik Business und Industrie anbieten. Der Abmahner würde ebenfalls über seinen Shop überlappende Produkte zum Verkauf anbieten und sei somit unmittelbarer Mitbewerber in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Werbung mit CE-Kennzeichen u.a. führt zu Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seinen Angeboten mit Selbstverständlichkeiten zu werben, indem er die Aussage „Sämtliche Hygiene- und CE-Vorschriften werden erfüllt“ treffen würde. Ein Verkauf ohne die Konformität wäre nicht statthaft, so dass der Abgemahnte durch die explizite Nennung den Eindruck erwecken würde, als ob dies eine Besonderheit darstellen würde, die sein Angebot vorzugswürdig erscheinen lasse gegenüber Angeboten von Wettbewerbern.

 

Darüber hinaus moniert Rechtsanwalt Euskirchen, dass der Abgemahnte in seinem Angebot über verschiedene Widerrufsfristen informieren würde. Da sich dessen Angebote auf Warenlieferungen beziehen und sich zumindest auch an den Verbraucher richten, seien auch die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 312 c ff., BGB) anzuwenden. Dem Verbraucher stehe in diesem Falle ein Widerrufsrecht zu. In den Angeboten des Abgemahnten fehle aufgrund der divergierenden Fristen eine gesetzesmäßige Belehrung.

 

Aufgrund der genannten Verstöße stehe der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. gegen ihn ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu. Für den Eingang einer solchen Erklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 30.1.2019 gesetzt.

 

Es ergeht sodann der Hinweis von Rechtsanwalt Euskirchen, dass die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nur als Formulierungsvorschlag zu verstehen sei. Selbstverständlich könne er auch eine eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Im Übrigen sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten der Einschaltung der Bevollmächtigten der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., Daniel Statt zu erstatten, die nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet wurden und sich auf 1.171,67 € summieren. Zu zahlen sei dieser Betrag bis zum 1.2.2019.

Abmahnung Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., Daniel Statt

wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten, widersprüchliche Widerrufsfristen

vertreten durch Rechtsanwalt René R. Euskirchen

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.