Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig vom 10.1.2020 vor, die diese im Auftrag von Herrn Stefan Gburrek ausgesprochen haben. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Joselyne Ntikahavuye.

 

Diese teilt mit, dass ihr Mandant auf der Verkaufsplattform eBay unter anderem Spielwaren vertreibe. Der Abgemahnte sei ebenfalls als gewerblicher Verkäufer über die Handelsplattform tätig und biete gleichartige Produkte an. Aufgrund dessen bestehe zwischen ihm und Herrn Stefan Gburrek ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Der Abgemahnte sei Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Fehlende Hinweis auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Rechtsanwältin Joselyne Ntikahavuye von der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit, dass Herrn Stefan Gburrek zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoße. Diese seien gerichtsverwertbar festgehalten worden.

 

Zum einen finde sich in den Angeboten des Abgemahnten kein Hinweis auf die so genannte OS-Plattform mit funktionierendem Link.

 

Desweiteren würde er nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, informieren.

 

Auch Angaben zu den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln um Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung zu erkennen und zu berichtigen fehlten.

 

Darüber hinaus fehlten Hinweise auf die Mängelrechte.

 

Auch eine Widerrufsbelehrung halte der Abgemahnte nicht vor sowie ein Muster-Widerrufsformular.

 

Würden all diese Informationen fehlen, liege eine Wettbewerbsverletzung im Sinne des § 3a UWG vor, denn die obengenannten Normen seien Marktverhaltensregelungen, bei denen Verstöße geeignet seien, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen.

 

Infolge dessen stünde Herrn Stefan Gburrek ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG zu. Zur Abgabe der Unterlassungsverpflichtung werde Frist gesetzt bis zum 17.1.2020.

 

Schließlich sei er gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet, ihrem Mandanten die außergerichtlichen Kosten ihrer Beauftragung zu erstatten. Der Gegenstandswert für die Berechnung dieser außergerichtlichen Kosten werde vorliegend mit 10.000,00 € beziffert. Er werde aufgefordert, den Gesamtbetrag in Höhe von 887,03 € bis spätestens 22.1.2020 anzuweisen.

Abmahnung Stefan Gburrek

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, fehlendem Hinweis auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.