Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Dieter Kottirre, In Ückerath 4, 41542 Dormagen vor, die dieser im Auftrag von Herrn Stefan Pützfeld am 2.11.2018 ausgesprochen hat. Dieser teilt mit, dass sein Mandant auf der Internetplattform ebay.de einen Shop betreiben würde. Zu dessen Sortiment würden neue sowie gebrauchte Kfz Ersatz- und Reparaturteile gehören.

 

Abmahngefahr fehlender Link auf OS-Plattform

Rechtsanwalt Kottirre führt sodann aus, dass sich Herr Stefan Pützfeld hinsichtlich Angebot und Preisfindung gerne an den Informationen orientieren würde, die er bei seiner Marktbeobachtung wahrnehmen würde. Anlässlich dieser Recherche, die sich auf den gesamten europäischen Markt beziehen würde, habe der Abmahner feststellen müssen, dass nicht alle Marktteilnehmer in ihrem Internetauftritt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würden.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens sei auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren befasst. Er stehe zu dem Abmahner insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatzgeschäft verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Belegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wirksam. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht, bzw. nicht vollständig nachgekommen, jedenfalls nicht in der gesetzlich geforderten Form.

 

Zu Beweiszwecken habe Rechtsanwalt Dieter Kottirre das gesamte Angebot des Abgemahnten per Screenshot abgelichtet und dessen o.g. Pflichtverletzung damit rechtssicher dokumentiert.

 

Weiter heißt es in dem mir vorliegenden Schreiben, dass Herr Stefan Pützfeld daher einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ Abs, 1, 3 UWG [sic!] gegen den Abgemahnten geltend mache. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe sein Mandant ihn ermächtigt, ihm Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens des Abgemahnten werde er aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe er die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 9.11.2018 an Rechtsanwalt Kottirre zurückzusenden.

 

Ferner sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen. Für den Eingang der Kosten i.H.v. 255,85 EUR (Gegenstandswert 2.000 EUR) sei der 13.11.2018 notiert worden.

Abmahnung Stefan Pützfeld

wegen fehlendem Hinweis auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Dieter Kottirre

Stand: 11/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.