Gegenstand der Abmahnung

Am 1.7.2017 haben die Rechtsanwälte Helma Awender und Simon Werner, Beim Bad 1, 72574 Bad Urach im Auftrag von Herrn Stefan Reebig eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Simon Werner. Dieser teilt mit, dass sein Mandant u.a. über die Internetplattform eBay Rauch- bzw. Verdampfererzeugnisse, insbesondere Artikel aus dem Bereich sog. „E-Shishas / E-Zigaretten“ nebst Zubehör veräußere und daher mit dem Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis stehe.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise zu agieren. Bei Fernabsatzverträgen nach § 312 ff. BGB habe der Unternehmer den Verbraucher gemäß Art 246 EGBGB klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts gemäß § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen der Rückgabe zu informieren. In seinem Falle fehle es an einer solchen Widerrufsbelehrung.

 

Die Angabe „14 Tage“ unter der Rubrik „Widerrufsbelehrung“ oder die Angabe „Rücknahmen akzeptiert“ genüge den gesetzlichen Anforderungen bei Weitem nicht. Da der Abgemahnte diesen gesetzlichen Vorgaben nicht nachgekommen sei, habe er sich einen abmahnfähigen Vorteil verschafft und verstoße gegen § 3 UWG i.V.m. § 3a UWG: Wegen dieses Verstoßes werde er namens Herrn Stefan Reebig auf Beseitigung und Unterlassung gemäß § 8 UWG in Anspruch genommen. Zur Umstellung der beanstandeten Punkte und zur Ausräumung der in den Fällen des § 3 UWG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG bereits gesetzlich vermuteten Wiederholungsgefahr werde der Abgemahnte unter Fristsetzung auf den 14.7.2017 aufgefordert, schriftlich eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Die Notwendigkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entfalle auch nicht durch die Behauptung, der Abgemahnte hätte sein Vorgehen zwischenzeitlich schon geändert, so die Awender und Werner Rechtsanwälte.

 

Ferner sei er dazu verpflichtet, die angefallenen Kosten zu ersetzen. Dem Unterlassungsinteresse von Herrn Stefan Reebig entsprechende werde dabei der Streitwert für den o.g. Wettbewerbsverstoß mit 15.000 € angesetzt, woraus sich nach dem RVG ein Aufwendungsersatzanspruch i.H.v. 865,00 € ergebe, der bis zum 18.7.2017 zahlbar sei.

Abmahnung Stefan Reebig

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Awender und Werner

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.