Stefan Roth Abmahnung vom 27.07.2022, vertreten durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt: Der Grafik-Designer und Illustrator Stefan Roth hat Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Stefan Roth betreibt die Webseite www.roth-cartoons.de.

 

Herr Stefan Roth habe in Erfahrung gebracht, dass einer seiner Cartoons ohne seine Einwilligung auf der Facebook – Internetpräsenz des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht werde. Der streitgegenständliche Cartoon ist in einer Anlage der Abmahnung beigefügt.

 

Die ungenehmigte Nutzung verletze die Rechte von Herrn Stefan Roth, der Urheber des streitgegenständlichen Cartoons sei. Herr Roth habe dem Abgemahnten keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Cartoon übertragen, heißt es in der Abmahnung. Die Nutzung seines Werkes könne Herr Roth gemäß §§ 13, 16, 19 a UrhG verbieten. Ihm stünde gemäß § 97 Abs. l UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu.

 

Der zu ersetzenden Schaden wird im Wege der Lizenzanalogie nach Maßgabe des § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht. Unter Zugrundelegung der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgesetzten Bildhonorare für Einblendungen im Internet auf einer Social Mediaplattform, die von den Gerichten zur Bemessung von Schadensersatzansprüchen regelmäßig herangezogen werden, sei Herr Roth berechtigt, für die Verwendung seines Cartoons einen Betrag in Höhe 1.314,00 € (Nutzungsrechte 3 bis 6 Jahre) vom Abgemahnten zu fordern.

 

Gemäß § 97 a Abs. 3 S.1 UrhG habe der Abgemahnte zudem die Kosten von Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch zu tragen. Streitwert 10.000 EUR, 973,66 EUR brutto.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 03.08.2022 gefordert. Die Zahlung des Gesamtbetrages iHv. 2.287,66 EUR soll binnen 2 Wochen erfolgen.

 

Abmahnung Stefan Roth

 

wegen Urheberrechtsverletzung an einem Cartoon

 

vertreten durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt

 

Stand: 07/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.