Gegenstand der Abmahnung

Am 30.09.2016 haben die Rechtsanwälte Thoelke Przybilla Schaffner, An der Schillingbrücke 4, 10243 Berlin im Auftrag von Herrn Stefan Schulz eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Anja Przybilla.

 

Diese teilt mit, dass sein Mandantin Inhaber der seit 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Wortmarke „Älternabend“ mit der Registernummer 30543726 sei. Dem beiliegenden Datenbankauszug könne der Abgemahnte entnehmen, dass die Marke für die Klasse 41: Unterhaltung eingetragen sei.

 

Die Marke befinde sich in Kraft und werde ständig und intensiv für die genannte Dienstleistung in Dresden und überregional benutzt. Herr Stefan Schulz führe wöchentlich Veranstaltungen unter der Marke „Älternabend“ durch und lizenziere die Verwendung der Marke.

 

Abmahnschreiben wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Älternabend

Rechtsanwältin Przybilla führt aus, dass dem Abmahner bekannt geworden sei, dass der Abgemahnte als Inhaber der Domain www.Älternabend[…] seit dem 06.04.2015 registriert sei. Gemeinsam nutze er die Domainadresse um öffentliche Veranstaltungen unter dem Titel „Älternabend“ zu bewerben.

 

Die Durchführung der Veranstaltungsreihe unter der Bezeichnung „Älternabend“ sei rechtswidrig, da der Abgemahnte damit in die Kennzeichenrechte von Herrn Stefan Schulz eingreifen würde.

 

Gemäß § 14 Abs. I MarkenG stehe dem Abmahner ein ausschließliches Recht an der Bezeichnung für Unterhaltsveranstaltungen sowie zur Bewerbung derselben zu.

 

Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage könne der Abgemahnte von dem Abmahner auf Unterlassung der Verwendung der Marke „Älternabend“ als Titel für Veranstaltungen und als Domain in Anspruch genommen werden. Zur Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 12.10.2016, 13:00 Uhr gesetzt.

 

Des Weiteren sei er gegenüber Herrn Schulz schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes würde sich nach der Lizenzanalogie berechnen. Geschuldet sei, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer bezahlt hätte. Entsprechend des praktizierten Lizenztarifs „Älternabend Gewerbe“ würde ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 258,80 EUR (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) für die zwei durchgeführten Veranstaltungen geltend gemacht werden. Für die Domainnutzung würden 1.445,00 EUR (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) in Ansatz gebracht werden. Darüber hinaus habe er die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 EUR (Gegenstandswert: 20.000 EUR) zu zahlen. Dem Abgemahnten werde ein Vergleichsangebot über eine Gesamtzahlung in Höhe von 2.400,00 EUR unterbreitet. Dieser Betrag sei zahlbar bis zum 21.10.2016.

Abmahnung Stefan Schulz

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Älternabend“

vertreten durch Rechtsanwälte Thoelke Przybilla Schaffner

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.