Gegenstand der Abmahnung

Am 22.3.2019 hat die Klier & Ott GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin, im Auftrag von Herrn Stephan Schulze eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Torsten Stöber. Hintergrund sei die Täuschung über die Gewerblichkeit der Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung führt zu Stephan Schulze Abmahnung

In dem mir vorliegenden Schreiben wird ausgeführt, dass der Abmahner auf der Internet-Handelsplattform eBay diverse Artikel, u.a. auch Steuer-CDs anbieten würde. Der Empfänger des Abmahnschreibens vertreibe ebenfalls über die Internet-Handelsplattform eBay identische bzw. gleiche Artikel wie Herr Schulze und insbesondere Steuer-CDs.

 

Bei den hier zustande kommenden Verträgen handele es sich um Fernabsatzverträge. Für derartige Verträge würden besondere Vorschriften gelten, die der Abgemahnte nicht beachte, wie der Abmahner am 21.3.2019 habe feststellen müssen.

 

Der Abgemahnte habe an diesem Tag unter www.ebay.de eine Steuer-CD im Rahmen eines „Sofort-Kaufen“-Angebots angeboten. Bei diesem Angebote habe er unter der Überschrift „Angaben zum Verkäufer“ angegeben:

 

„Angemeldet als privater Verkäufer.“

 

Tatsächlich sei festzustellen, dass er in erheblichem Umfang Ware über die Handelsplattform eBay anbiete. Insbesondere biete er die „ALDI Steuer CD“ in hohen Stückzahlen, du zwar ausschließlich als Neuware und bereits über längere Zeiträume an. Außerdem verfüge er über eine erhebliche Anzahl von Bewertungen (innerhalb kürzester Zeiträume), und zwar insbesondere für die hier monierte Bewerbung der „Aldi Steuer CD“. Es sei offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um Privatverkäufe handele. Darauf, dass der Abgemahnte behaupten würde, privater Verkäufer zu sein, komme es nicht an. Vor diesem Hintergrund sei er als Unternehmer einzustufen.

 

Diese Einstufung als Unternehmer habe zur Folge, dass er die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen zu beachten habe. Gemäß §§ 312c Abs. 1, 312d Abs. 1 i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB sei er verpflichtet, den Verbraucher – vor Abgabe dessen Vertragserklärung – über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts einschließlich Bedingungen, Fristen und das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Dieser Verpflichtung komme er nicht nach.

 

Herr Stephan Schulze habe die Klier & Ott GmbH ermächtigt, dem Empfänger des Abmahnschreibens vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Er werde aufgefordert, bis zum 29.3.2019, 18 Uhr die Widerholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen.

 

Darüber hinaus wird die Kostenerstattung für die Einschaltung der Rechtsanwälte i.H.v. 1.171,67 EUR (Gegenstandswert: 20.000 €) bis zum 5.4.2019 verlangt.

Abmahnung Stephan Schulze

wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Klier & Ott GmbH

Stand: 03/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.