Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Stephan Weber, Inhaber der Agentur SW aus Eberswalde, vor. Diese wurde durch die Rechtsanwälte Püschel Schreier Nicodem aus Biesenthal unter dem 20.01.2015 ausgesprochen. Herr Stephan Weber ist nach den Ausführungen in dem Abmahnschreiben ausschließlicher Rechteinhaber der vom ihm erstellen Grafik der Stadt-Silhouette Eberswalde und räumt Dritten hieran Lizenzen zur entsprechender Nutzung ein. Er habe nunmehr erfahren, dass der Abgemahnte auf den von ihm verwendeten Getränkekarten unzulässiger Weise die Grafik des Herrn Weber nutzt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, hierdurch die Urheberrechte des Abmahners zu verletzen, sodass dem Abmahner Stephan Weber unter anderem Unterlassungsansprüche zustehen.

 

Abmahnung Stephan Weber

 

Der Abgemahnte wird daher namens und im Auftrag des Abmahners dazu aufgefordert, ab sofort die Verwendung der Grafik zu unterlassen und diesbezüglich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Formulierungsvorschlag dieser Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch andere Formulierungen, z.B. nach dem sogenannten Hamburger Brauch akzeptiert werden, solange diese dazu geeignet sind, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Sollte der Abgemahnte bis zum 27.01.2015, 13:00 Uhr, keine Unterlassungserklärung abgeben, so werden die Rechtsanwälte Püschel, Schreier & Nicodem dem Abmahner raten, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

 

Stephan Weber Abmahnung was tun

 

Ferner stünde dem Abmahner als Schadensersatz eine entgangene Lizenzgebühr mindestens in der Höhe zu, die bei vertragsgemäßer Nutzung zu entrichten sei. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits wird dem Abgemahnten vorgeschlagen, für die bisherige widerrechtliche Nutzung einen Betrag in Höhe von 250,00 € zu bezahlen. Zudem sei der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren für das Abmahnschreiben verpflichtet. Die Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich auf 492,54 € und wurden nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 € berechnet.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert die Gesamtsumme in Höhe von 742,54 € bis zum 30.01.2015 auf das Kanzleikonto anzuweisen. Fristverlängerungen werden aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht gewährt.

 

Abmahnung Püschel Schreier Nicodem Rechtsanwälte

 

Die relativ kurz und bündig gestaltete Abmahnung erstreckt sich auf 3 Seiten wurde von Rechtsanwalt Nicodem unterzeichnet. Es liegt sodann ein unter dem 16.12.2014 unterzeichnete Vollmacht sowie der Formulierungsvorschlag einer Unterlassungserklärung bei. Sollte der Abgemahnte diesen Formulierungsvorschlag unterzeichnen, so würde er sich dazu verpflichten, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € zu zahlen.

 

Die Anwaltskanzlei Püschel Wildeck Schreier ist eine Bürogemeinschaft, bestehend aus Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht Axinia Püschel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie dem Unterzeichner der Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Nicodem. Dieser ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit dem 27.02.2006 als Anwalt zugelassen.

Abmahner: Stephan Weber

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Püschel Schreier Nicodem

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.