Stephanie Hofschlaeger Abmahnung, vertreten durch die Sievers & Kollegen Rechtsanwälte erhalten? Mir liegt eine ganz aktuelle Abmahnung vom 25.01.2024 vor. Es geht um eine Fotografie, die der Abgemahnte in bearbeiteter Form rechtswidrig verwenden soll. Es werden zunächst Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

 

Was verlangt Stephanie Hofschlaeger?

Bis zum 02.02.2024 wird sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, als auch Auskunft verlangt. Rechtsanwaltsgebühren und ein etwaiger Schadensersatz werden noch nicht geltend gemacht. Der Abgemahnte soll aber seiner Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach innerhalb der ihm gesetzten Frist anerkennen. Für die Auskunftserteilung liegt eine Art Formular bei.

 

Auskunft soll unter anderem in Bezug auf folgende Fragen erteilt werden:

 

  • Auf welchen Internetseiten (URL’s) wurde das streitgegenständliche Bild ohne Urhebernennung verwendet?
  • Wer hat das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung eingebunden?
  •  Wann wurde das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung unter den einzelnen URL’s eingebunden?
  • Wann wurde das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung unter den einzelnen URL’s wieder entfernt?
  • Wurde das Bild auch in Print ohne Urhebernennung verwendet?
  • Woher wurde das Bildmaterial bezogen?

Kosten der Abmahnung und Schadensersatz

Nach Auskunftserteilung ist damit zu rechnen, dass dann auch Kosten für das Abmahnschreiben und Schadensersatz für die rechtswidrige Bildnutzung verlangt werden.

 

Nehmen Sie die Stephanie Hofschlaeger Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Stephanie Hofschlaeger 

 

wegen Verletzung von Urheberrechten an einer Fotografie

 

vertreten durch Sievers & Kollegen Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.