Gegenstand der Abmahnung

Am 7.4.2020 hat Rechtsanwalt Dieter W. Thumann, Am Markt 2, 49565 Bramsche im Auftrag der Steven & Laurisch GbR eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei ein Rechtsverstoß des Abgemahnten beim Verkauf von Waren bei eBay.

 

Fehlende Grundpreisangabe führt zu Steven & Laurisch GbR Abmahnung

Rechtsanwalt Dieter W. Thumann führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantin – wie der Abgemahnte auch – Handel mit Baustoffen betreibe und daher ein Wettbewerbsverhältnis im rechtlichen Sinne bestünde. Hierbei habe die Abmahnerin feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche präsentieren würde, ohne neben dem korrekten gesamtpreis auch den korrekten Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben.

 

In den genannten Artikeln seien gar kein Grundpreis bzw. ein falscher Grundpreis angegeben. Screenshots der jeweils ersten Seite der zu beanstandenden Internetauftritte würden dem Abmahnschreiben beiliegen.

 

Mit seinem Verhalten verstoße der Abgemahnte gegen § 2 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV). Das Verhalten sei somit wettbewerbswidrig.

 

Der Steven & Laurisch GbR stünden somit Unterlassungsansprüche zu. Der Abgemahnte werde aufgefordert, die vorstehend beschriebenen Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Die gegebene Widerholungsgefahr könne der nur durch Abgabe einer mit Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung ausräumen. Zur Abgabe der Erklärung werde eine Frist bis zum 14.4.2020 gesetzt.

 

Über die Abgabe der Unterlassungserklärung hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die der Steven & Laurisch GbR durch seine Wettbewerbsverstöße entstandenen Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalt Dieter W. Thumann zu erstatten. Die nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR berechneten Gebühren summieren sich auf 1.029,35 EUR und seien zahlbar bis zum 17.4.2020.

Abmahnung Steven & Laurisch GbR

wegen fehlender Grundpreisangabe, falscher Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwalt Dieter W. Thumann

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.