Gegenstand der Abmahnung

Am 17.07.2020 haben die GHI Rechtsanwälte Göritz Hornung Imgrund, Beethovenstr. 22, 68185 Mannheim im Auftrag der Stoff & Liebe GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Es soll eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Die GHI Rechtsanwälte teilen in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass die Mandantin Stoffe jeglicher Art designt, produziert und vertreibt. Der Mandantin Stoff & Liebe GmbH seien die Nutzungsrechte an den Illustrationen der Figur „Maulwurf“, sowie Vervielfältigung und Verbreitung auf Stoffen, vom Rechteinhaber eingeräumt worden.

 

Der Abmahngrund

Der Abgemahnte soll auf dem Internetportal „etsy“ identische Stoffe der Illustration „Maulwurf“ angeboten und veräußert haben. Bei Teilen der Ware solle es sich um Plagiate handeln. In der Abmahnung steht geschrieben, die beschriebene Nutzung des dargestellten Werks, stelle eine Verbreitung nach § 17 UrhG dar. Nach dem Urhebergesetz geschützte Arten der Nutzung sind mangels gesetzlicher Privilegierung nur nach entsprechender Lizensierung durch den Inhaber der Nutzungsrechte zulässig.

 

Die Forderungen in der Stoff & Liebe GmbH Abmahnung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird zum 24.07.2020 gefordert. Ebenso wie Schadensersatzansprüche, die insbesondere auch in Form einer nachträglichen Lizenzberechnung erfolgen kann. So wird Auskunft über Art, Zeitpunkt und Umfang der Verletzungshandlungen zum 31.07.2020 erbeten. Die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 934,03 € werden ebenfalls zum 31.07.2020 gefordert

Abmahner: Stoff & Liebe GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte GHI – Göritz Hornung Imgrund

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung an einer Illustration

Details zur Abmahnung vom 17.7.2020: Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 24.7.2020 gefordert. Eine Zahlung von 934,03 EUR soll bis zum 31.7.2020 bezahlt werden. 

Stand: 07/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.