Gegenstand der Abmahnung
Am 20.4.2017 haben die Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs, Scheffelstraße 46, 95445 Bayreuth eine Abmahnung im Auftrag der Summary AG ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Matthias Rupprecht.
Urheberechtsverletzung an Lichtbild als Abmahngrund
Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin Inhaberin von ausschließlichen Nutzungsrechten an Fotos sei, die in deren Auftrag von professionellen Fotografen erstellt worden seien. Zu diesen würden auch diejenigen Fotos gehören, die der Abgemahnte nutze. Es handele sich um 6 Fotos, mit denen der Empfänger des Abmahnschreibens seine Produkte auf der Internetplattform eBay bewerbe. Zu keinem Zeitpunkt sei diesem eine Lizenz erteilt worden, diese Fotos zu nutzen. Somit liege eine Verletzung der ausschließlichen Nutzungsrechte der Summary AG vor. Aus diesem Grund mache die Abmahnerin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend.
Zunächst werde der Abgemahnte aufgefordert, die unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Fotos mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Nach der Rechtsprechung werde eine Wiederholungsgefahr, die aufgrund der Rechtsverletzung indiziert werde, nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt. Die Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs setzen eine Frist zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung bis zum 2.5.2017.
Weiter heißt es in dem Schreiben, dass der Abgemahnte gemäß § 97 Abs. 2 UrhG verpflichtet sei, der Abmahnerin den aus der Verletzung entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Nach vorläufiger Einschätzung werde ein Lizenzzeitraum von 6 Monaten angesetzt. Pro Bild ergebe sich eine Lizenzgebühr in Höhe von 270,00 €. Hinzu komme ein Zuschlag, weil der Abgemahnte das Namensnennungsrecht verletzt habe und die Bilder ohne Nennung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht habe. In diesem Fall billige die Rechtsprechung einen Zuschlag von 100 % zu. Dieser Anspruch stehe dem Fotografen unmittelbar zu. Der Summary AG seien diese Rechte abgetreten worden. Somit errechne sich ein Schaden in Höhe von 540,00 € pro Foto zu. Es ergebe sich ein Gesamtschaden in Höhe von 3.240 €. Als Abgeltungsbetrag sei die Abmahnerin dazu bereit, bei Abgabe der beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung innerhalb der gesetzten Frist einen Betrag in Höhe von 450,00 € pro Foto anzusetzen, so dass von dem Abgemahnten nur ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.700,00 € zu zahlen wäre. Rechtsanwalt Matthias Rupprecht teilt mit, dass seiner Mandantin nicht an einer ausufernden und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten gelegen sei. Sie akzeptiere es jedoch nicht, dass ein Mitbewerber ihre Leistung ohne weiteres nutze, um mit ihr selbst in Wettbewerb zu treten.
Der Abgemahnte werde aufgefordert, Auskunft zu erteilen, wie lange, in welchen Medien und auf welchen Websites er die Bilder verwendet habe. Bei fristgerechtem Eingang der Erklärung und Zahlung werde auf den Auskunftsanspruch verzichtet.
Darüber hinaus habe er die der Abmahnerin entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.336,90 € nach einem Gegenstandswert von 36.000 € zu erstatten. Für die Zahlung werde eine Frist bis zum 2.5.2017 gesetzt.
Abmahnung Summary AG
wegen Verletzung von Urheberrechten an Lichtbild
vertreten durch Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs
Stand: 04/2017
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.